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Geflügelpest im Kreis Ostholstein

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Die Zahl der Geflügelpestausbrüche steigt derzeit sowohl in schleswig-holsteinischen Haltungen als auch in der Wildvogelpopulation sprunghaft an. In einer Legehennenhaltung in der Gemeinde Wangels wurde am Freitag, den 05. Januar der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.

Aufgrund dessen hat der Kreis Ostholstein eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Einrichtung einer Sperrzone vorsieht. Die Zone umfasst die Gemeinde Wangels und Teile der Gemeinden Harmsdorf, Kasseedorf, Malente und Schönwalde a.B. sowie der Stadt Oldenburg i.H. Nähere Informationen zu den tierseuchenrechtlichen Maßnahmen in diesen Zonen ergeben sich aus der Allgemeinverfügung, die auf der Internetseite des Kreises Ostholstein (www.kreis-oh.de) zu finden ist.

Das Friedrich-Löffler-Institut schätzt in seiner aktuellen Risikoeinschätzung vor dem Hintergrund der aktuell für die Virusverbreitung günstigen Witterungsbedingungen und Wildvogelbewegungen das Risiko für eine weitere Verbreitung bei wilden Wasservögeln und Einträge in den Geflügelbestand als hoch ein.

Daher empfiehlt das Veterinäramt des Kreises Ostholstein allen Geflügelhalterinnen und -haltern direkte oder indirekte Kontakte zwischen Geflügel und wild lebenden Wasservögeln oder natürlichen Gewässern vollständig zu vermeiden, um eine Einschleppung zu verhindern. Geflügelhalterinnen und -halter, die einen Gartenteich besitzen, sollten hier besondere Vorsicht walten lassen und jeden Kontakt zwischen Wildenten und Hausgeflügel vermeiden.

Vorbeugend kann jede Geflügelhalterin und jeder Geflügelhalter eigenverantwortlich auf die Freilandhaltung von Hausgeflügel verzichten und die Tiere aufstallen. Hierbei reicht eine Plane o.ä. nach oben und ein seitlicher Schutz vor Wildvögeln, z.B. durch ein Netz.