Wie kann ich
Ihnen helfen?
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Zahlungserleichterung Bußgeldstelle Straßenverkehr

Sofern es Ihnen aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnissen nicht möglich ist, Forderungen der Bußgeldstelle sofort zu zahlen, können Sie eine Ratenzahlung oder Stundung beantragen. Bitte beachten Sie, dass diese Möglichkeit nicht für Verwarngelder besteht.
Ihr Antrag wird anschließend durch die Bußgeldstelle geprüft und Sie erhalten eine schriftliche Rückmeldung.

Persönliche Daten

Hiermit beantrage ich eine Zahlungserleichterung für das Verfahren des oben aufgeführten Aktenzeichens.

Finanzielle Situation


Bitte beachten Sie, dass die erste Rate auf die Gebühren und Auslagen angerechnet wird.


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