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Bus & Bahn und Schülerbeförderung
Busverkehr (Beschwerden)

Der Kreis Ostholstein organisiert den regionalen Buslinienverkehr in Ostholstein; ein Großteil des Linienangebotes dient der Schülerbeförderung.
Das Land Schleswig-Holstein ist für den Schienen-Personennahverkehr verantwortlich.
Gemeinsam mit den anderen Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein setzt sich der Kreis für einen attraktiven Nahverkehr ein (zum Beispiel gilt in Schleswig-Holstein bereits landesweit ein einheitlicher SH-Tarif für Bus und Bahn).

Der Kreis Ostholstein ist Gesellschafter der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH). Informationen zum Linienangebot erhalten sie auf unserem interaktiven Liniennetzplan.

Beschwerdemanagement

Sehr geehrte Fahrgäste,

an dieser Stelle können Sie Beschwerden zum Buslinienverkehr im Kreis Ostholstein loswerden. Mit Ihrer Rückmeldung helfen Sie uns, den Buslinienverkehr in Ostholstein zu verbessern.

Beschwerde melden

Buslinienverkehr

Zurzeit wird der Buslinienverkehr im Kreis Ostholstein von folgenden Unternehmen durchgeführt:                

Autokraft GmbH
Tel.: +49 4561 51110
Internet: www.autokraft.de 

Rohde Verkehrsbetriebe GmbH
Tel. +49 800 253 2 253
Internet: www.rohde-bus.de

Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH 
Tel.: +49 431 7058-0
Internet: www.vkp.de

Stadtwerke Lübeck Mobil
Tel.: +49 451 888-2828
Internet: www.sv-luebeck.de

Unternehmensübergreifende Fahrplanauskünfte erhalten Sie unter www.nah.sh.

Kostenlose Schülerbeförderung

Anträge auf kostenlose Schülerbeförderung sind bei der Stadt oder Gemeinde zu stellen, die Träger der besuchten Schule ist. Wird z.B eine Schule am Schulstandort Neustadt in Holstein besucht, ist unabhängig vom Wohnort des Kindes der Antrag auf kostenlose Schülerbeförderung bei der Stadt Neustadt in Holstein zu stellen.

Sofern ein Kind mit einem Wohnort im Kreis Ostholstein eine Schule außerhalb des Kreises Ostholstein z.B. in Lübeck oder im Kreis Plön besucht, ist der Antrag beim Kreis Ostholstein, Fachdienst Regionale Planung, Lübecker Straße 41, 23701 Eutin zu stellen. Das Antragsformular steht hier zum Download bereit. Das eingescannte und unterschriebene Formular können Sie auch per E-Mail an d.westphal@kreis-oh.de übermitteln.

Näheres regelt die Schülerbeförderungssatzung.


Deutschland-Ticket Schule (»Bildungsticket«) im Kreis Ostholstein

Die Vertretungen des Landes Schleswig-Holstein sowie der Kreise und kreisfreien Städte haben sich darauf verständigt, dass ab dem Schuljahr 2024/25 alle Vollzeit-Schülerinnen und -Schüler an öffentlichen und privaten sowie allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, die gemäß der regionalen Bewilligungsreglungen keinen Anspruch auf eine vollfinanzierte Fahrkarte haben, ein Deutschlandticket unter Zuzahlung eines Eigenanteils in Höhe von 29 Euro erhalten können.

Ab dem 01.01.2025 gilt:

Ab dem 01.01.2025 soll für die Antragstellung und den Erwerb des "Deutschland-Ticket Schule" ein webbasiertes digitales Verfahren (Online-Antrags-Verfahren, kurz „OLAV“) zur Anwendung kommen.

Das OLAV-Verfahren, das federführend durch den Kreis Herzogtum Lauenburg umgesetzt wird, ermöglicht den Schüler:innen eine leichte und schnelle Antragstellung und eine schnelle Datenverifizierung durch die Schule.

Dieses Verfahren soll auch im Kreis Ostholstein zur Anwendung kommen. Weitere Informationen und der genaue Umsetzungsplan werden zeitnah veröffentlicht.

Für die Zeit vom 01.08.2024 bis zum 31.12.2024 gilt:

Für den Übergangszeitraum vom 01.08.2024 bis zum 31.12.2024 kann über ein spezielles Online-Formular auf dieser Webseite ein Zuschuss zu den Kosten des Deutschland-Tickets in Höhe von monatlich 20 € beantragt werden. Das Antragsverfahren wird derzeit entwickelt; es soll ausschließlich digital erfolgen, so dass die Antragstellung wenigen Minuten erledigt ist.

Der Schüler/die Schülerin muss sein Deutschland-Ticket auf den üblichen Vertriebswegen selbständig erwerben. Infos zum Erwerb des Deutschland-Tickets erhalten Sie auf der Webseite der NAH.SH: https://www.nah.sh/de/fahrkarten/deutschlandticket/bestellung/ 

Wichtig: Sofern das Deutschland-Ticket Schule über das Jahr 2024 hinaus bezogen werden soll, ist es zum 31.12.2024 zu kündigen und muss über das System „OLAV“ rechtzeitig  zum 01.01.2025 neu beantragt werden.

Nachfolgend geben wir bereits jetzt Antworten auf einige häufig gestellte Fragen

Wer ist berechtigt:

Alle Schüler:innen mit Hauptwohnsitz im Kreis Ostholstein, sofern sie in der Zeit vom 01.08.2024 bis 31.12.2024 eine öffentliche oder private Schule (ggfs. auch außerhalb des Kreises)  besuchen und innerhalb dieses Zeitraums ein Deutschlandticket besitzen. Auch Berufsschüler:innen sind berechtigt, sofern es sich um ein Berufsschulverhältnis in Vollzeit handelt.

Wie hoch ist der Zuschuss des Kreises:

Der Zuschuss beträgt 20 € mtl., er wird monatlich ausgezahlt.

Ab wann kann die Antragstellung erfolgen:

Die Antragstellung kann über diese Webseite ab dem 01.09.2024 erfolgen. Es ist auch möglich, den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend zu stellen (spätestens am 31.12.2024). Eine Bezuschussung ist rückwirkend maximal für den Zeitraum vom 01.08.2024 bis zum 31.12.2024 möglich.

Welche Unterlagen muss ich einreichen:

Über das Online-Formular auf dieser Webseite sind folgende Unterlagen hochzuladen:

  • Antragsformular
  • Screenshots (digitales D-Ticket) oder Foto (Chipkarte) des D-Tickets
  • Schulbescheinigung

Das Antragsformular sowie die Schulbescheinigung werden ab dem 01.09.2024 auf dieser Webseite zum Download bereitgestellt.
Auch Schulbescheinigungen, die direkt von der Schule ausgestellt werden, können hochgeladen werden.

Was passiert bei einem Schulwechsel:

Bei einem Schulwechsel wird der Zuschuss weitergezahlt. Eine Meldung über einen Schulwechsel an den Kreis ist nicht erforderlich.

Was passiert bei einem Wohnortwechsel:

Bei einem Wohnortwechsel innerhalb des Kreises Ostholstein wird der Zuschuss weitergezahlt. Eine Mitteilung an den Kreis ist nicht erforderlich. Bei einem Umzug in einen Ort außerhalb des Kreises Ostholstein ist ab dem Zeitpunkt des Umzugs ein Antrag bei dem Wohnort-Kreis zu stellen. Der Kreis Ostholstein ist über einen Umzug an einen Ort außerhalb des Kreises umgehend zu informie-ren.

Was passiert, wenn ich mein D-Ticket innerhalb des Antragszeitraum kündige:

Der anteilige Zuschuss wird für die Zeit ab dem auf die Kündigung folgenden Monat durch den Kreis zurückgefordert. Daher ist bei einer Kündigung des Abos der Kreis umgehend zu informieren.

Weitere Informationen werden laufend über diese Webseite laufend bekanntgeben.

Für Rückfragen nutzen Sie bitte folgende E-Mailadresse: bildungsticket@kreis-oh.de 

Pendler-Portal

Logo PendlerPortal
Ergänzend zum ÖPNV beteiligt sich der Kreis Ostholstein am Pendler-Portal, das landesweit als ein Baustein für einen umfassenden Mobilitätsservice etabliert wurde.
Das Online-Portal dient der Vermittlung von Fahrgemeinschaften unter Einbeziehung von Bus- und Bahnangeboten.

ÖPNV-Berichte nach EU-VO 1370

Hintergrundinformationen

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