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Zuwanderungsbehörde

Im Bereich Zuwanderungsangelegenheiten werden Aufgaben im Ausländer- und Asylrecht und die Aufsicht über die Standesämter der Städte, Ämter und Gemeinden wahrgenommen.

Terminvergabe 

Herzlich Willkommen auf der Webseite der Zuwanderungsbehörde. 

Termin buchen

  • Wir weisen darauf hin, dass die persönliche Vorsprache in der Zuwanderungsbehörde nach wie vor nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Wir freuen uns darauf, Ihnen bei Ihrem Anliegen behilflich zu sein. 
  • WICHTIG: Bitte bestätigen Sie den gebuchten Termin innerhalb von 24 Stunden (Sie erhalten hierzu einen Link per E-Mail). Ansonsten wird der Termin automatisch abgesagt.
  • Sollte kein freier Termin angezeigt werden, versuchen Sie es bitte in den nächsten Tagen noch einmal. Es werden fortlaufend neue Termine freigeschaltet.
  • Für Flüchtlinge aus der Ukraine, deren Aufenthaltstitel mit einem Ablaufdatum über den 31.01.2024 hinaus gültig sind, gilt Folgendes:                                                                                    Für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse müssen die Geflüchteten die zuständige Zuwanderungsbehörde nicht aufsuchen. Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert.  Es werden also keine neue Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben. Dies hat der Gesetzgeber mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung festgelegt und ist den Jobcentern, BA, IHK, HwK und Dehoga von uns bereits mitgeteilt worden.

Telefonische Erreichbarkeit

    • Die Sachbearbeiter erreichen Sie Mo./ Di./ Do./ Fr. von 10:00 - 11:30 Uhr.                              Mittwochs keine Sprechzeiten. 
    • Die Telefonnummern entnehmen Sie bitte dieser Übersicht (aktualisiert am 18.03.2024):
    • Für allgemeine Auskünfte erreichen Sie uns unter 04521-788 360 zu folgenden Zeiten:
    • Mo. bis Fr. von 8 bis 12 Uhr und
    • Mo. bis Do. von 13 bis 16 Uhr
    • Eine Terminvereinbarung ist am Telefon leider nicht möglich.

Besondere Hinweise

Verpflichtungserklärung / Einladung

Ab 01.07.2024 sind Termine für die Ausstellung von Verpflichtungserklärungen nicht länger selbstständig online buchbar. Die Terminvereinbarung erfolgt nach abgeschlossener Prüfung.

Bitte wenden Sie sich ab 10.06.2024 per E-Mail an verpflichtungserklaerung@kreis-oh.de.

Folgende Unterlagen sind zur Prüfung einzureichen:

  • Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung
  • Kopie Ihres Personalausweises / Kopie Ihres Nationalpasses mit Meldebescheinigung / Kopie Ihres Aufenthaltstitels
  • Kopie des Nationalpasses Ihres Gastes + Wohnanschrift im Heimatland
  • Ihr Arbeitsvertrag
  • Ihre Lohnabrechnungen der der letzten drei Monate
    Bei Selbständigen ist die Vorlage des letzten Steuerbescheides und eine Bescheinigung des Steuerberaters über das monatliche Netto erforderlich (eine BWA ist nicht ausreichend!).
    Bei Vorlage können Lohnabrechnungen des Ehepartners ebenfalls berücksichtigt werden.
  • Ihr Mietvertrag / Eigentumsnachweis (z.B. Grundsteuerbescheid, Kaufvertrag, Grundbuchauszug sowie Nachweise über den monatlich zu zahlenden Abtrag und die monatlichen Nebenkosten)
  • Bei Verpflichtungen für Langzeitaufenthalte (Aufenthalt länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) sind zusätzlich regelmäßige monatliche Ausgaben nachzuweisen (Unterhaltsverpflichtungen, Versicherungen)

Allgemeine Hinweise:

  • Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann grundsätzlich nur persönlich erfolgen.
  • Eine Verpflichtungserklärung wird nur bei positiver Bedarfsberechnung ausgestellt.
  • Eine Verpflichtungserklärung kann grundsätzlich nur in meiner Behörde ausgestellt werden, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Kreis Ostholstein ist.
  • Bei Ehepartnern muss der Hauptverdiener die Verpflichtungserklärung unterschreiben.
  • Die Vorlage von Kontoauszügen oder eines Sparbuches können als Nachweise nicht akzeptiert werden.
  • Gebühren in Höhe von 29,00 € pro Einladung sind bei Ausstellung per EC-Zahlung zu zahlen (Ehepartner und minderjährige Kinder können einer Einladung hinzugefügt werden)!
  • Bitte beachten Sie, dass das Einreichen unvollständiger Unterlagen zu Verzögerungen in der Bearbeitung führt.

Haben Sie Fragen?

Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Telefon: +49 4501 788-209
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10:00 bis 11:30 Uhr

Landesaufnahmeprogramm Syrien

Anfragen zur Verpflichtungserklärungen für syrische Staatsangehörige nach dem Landesaufnahmeprogramm richten Sie bitte an: visum@kreis-oh.de

Erstregistrierung ukrainischer Flüchtlinge

Flüchtlinge aus der Ukraine, die privat untergebracht sind, können sich seit dem 05. April 2023 ausschließlich mit Termin, bei der Zuwanderungsbehörde Kreis Ostholstein registrieren. Um einen Termin zu vereinbaren, nutzen Sie das online Buchungssystem.

Auf der Seite Ukraine: Informationen für Geflüchtete und Helferinnen und Helfer finden Sie wichtige Informationen und Hinweise zum Umgang mit ukrainischen Flüchtlingen.

Dienstleistungen ohne Termin

  • Fiktionsbescheinigung, Duldung oder Gestattung verlängern: Schicken Sie uns bitte Ihren Ausweis (im Original) zur Verlängerung per Post zu. Ausnahme: Ukrainische Flüchtlinge buchen zur Verlängerung Ihrer Fiktion bitte einen Termin.
  • Adressänderung: Bitte schicken Sie uns die Aufenthaltstitel zusammen mit einer Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt per Post zu. 

Einbürgerung

Termine (Beratung und Antragstellung) können ausschließlich per E-Mail angefragt werden. Bitte richten Sie Ihre Terminanfrage nur an folgende E-Mail Adresse: terminanfrage.einbuergerung@kreis-oh.de.

Terminanfragen, die nicht an diese E-Mail-Adresse verschickt werden, werden nicht berücksichtigt.

Auf Grund des erheblich erweiterten Kreises der Anspruchsberechtigten werden Sie auf eine Warteliste gesetzt und kontaktiert sobald ein freier Termin zur Verfügung steht. Es kommt zu längeren Wartezeiten. Wir bitten um Verständnis.

Ausführliche Informationen zur Einbürgerung finden Sie unten auf dieser Seite unter Einbürgerung.

Hinweis zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Der Bundestag hat am 19.01.2024 abschließend über den Regierungsentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beraten. Dieses Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten! Dies erfolgt ungefähr 3 Monate nach Verkündung.

Bitte stellen Sie entsprechende Anfragen erst, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw48-de-staatsangehoerigkeitsrecht-979630 

Eine vorzeitige Bearbeitung Ihres Antrages ist nicht möglich. Einbürgerungen sind nur nach dem jetzt geltenden Recht möglich.

Online-Anträge der Zuwanderungsbehörde - NEU

Leistungen wie z.B. Aufenthaltstitel und Niederlassungserlaubnis können jetzt auch online abwickeln.


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