Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe
Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
SH-23701 Eutin
- Telefon: +49 4521 788-580 (Verwaltung Jugendhilfe)
- Fax: +49 4521 788-600
- E-Mail: jugendhilfe@kreis-oh.de
- Aufzug vorhanden
- rollstuhlgerecht
Wegbeschreibung zum Kreishaus / Parkplätze
Wegbeschreibung zum Kreishaus / Parkplätze
Wegbeschreibung
Hausanschrift: Lübecker Straße 41, 23701 Eutin
Anreise mit Bus und Bahn
Nächstgelegene Haltestellen:
„Eutin, Kreishaus“, direkt vor dem Haupteingang, Linien: 4 (Stadtverkehr Eutin) und 540 (Richtung Oldenburg i.H.)
„Eutin ZOB/Bahnhof“, ca. 8 Minuten Fußweg, Bahnlinien: RE83 und RE84 (Lübeck – Eutin – Kiel), diverse Buslinien
Ihren persönlichen Fahrplan können Sie über die Fahrplanauskunft von NAH.SH herausfinden. Ziel: Eutin, Lübecker Straße 41
Anreise mit dem Fahrrad oder zu Fuß
Ziel: Lübecker Straße 41, 23701 Eutin
Vor allen Eingängen stehen Fahrradstellplätze zur Verfügung.
Anreise mit dem Auto
Ziel: Lübecker Straße 41, 23701 Eutin
Parkplätze
Folgende Parkmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
- "Am Jungfernstieg" mit Parkscheinautomat
- "Berliner Platz" mit Parkscheibe oder Parkscheinautomat
- Parkplatz im Kreuzungsbereich Lübecker Straße/Weidestraße ab 15.00 Uhr - frei
- Parkplatz mit Zufahrt vom Jungfernstieg (hinter dem Amtsgericht) ab 15.00 Uhr - frei
Zugang zum Kreishaus
Nur während der Öffnungszeiten von Montag- Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr.
Nach Absprache können auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Bei öffentlichen Sitzungen oder Veranstaltungen im Kreishaus wird der Haupteingang nach Bedarf länger geöffnet.
Haupteingang/ Portal (nicht barrierefrei, mit Treppenstufen):
- Lübecker Straße 41 (Haupteingang/ Portal)
Über im Innenhof (barrierefrei), derzeit Baustelle
- Bitte klingeln Sie, soweit Sie einen barrierefreien Zugang benötigen, am gekennzeichneten barrierefreien Zugang. Sie werden dann eingelassen
- Ein Fahrstuhl befindet sich im Untergeschoss
vom Jungfernstieg (Schlosspark-Seite, barrierefrei) - derzeit nur für die Ausländerbehörde -
- Über die Rampe am Haus C erreichen Sie im Kreishaus die Räume C 0.07 bis C 0.19 barrierefrei. Auch hier bitte klingeln.
Zuständig für 62 Dienstleistungen
- Adoption rückgängig machen durch Kinder über 14 Jahre.
- Allgemeine Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
- Allgemeiner Sozialdienst
- Als Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung
- Als Wahlhelfer freiwillig melden
- Befristete Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
- Begleitung von Adoptierten auf der Suche nach der Herkunft
- Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen
- Beratung des Vaters bei der Einwilligung in die Adoption eines Kindes
- Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft, Trennung oder Scheidung
- Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen
- Die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen
- Eignung als Adoptiveltern für eine Inlandsadoption prüfen
- Ein fremdes Kind adoptieren
- Ein Stiefkind adoptieren
- Ein verwandtes Kind adoptieren
- Eine standortbezogene Vorprüfung für die Feststellung der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Bergbau beantragen
- Einfaches Führungszeugnis
- Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
- Einkommensüberprüfung für den Kostenbeitrag der Kinder- und Jugendhilfe beantragen
- Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
- Einsicht in die Adoptionsakte erhalten
- Ergänzende Angaben zur Beurkundung einer Geburt inkl. Vornamenserklärung und Namensbestimmung einreichen
- Erklärung der Adoptionsbewerber, dass sie bereit sind, das ihnen vorgeschlagene Kind zu adoptieren.
- Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
- Erziehungsberatung
- Familienferienerholung: Förderung
- Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche oder Förderung von Familienurlauben beantragen
- Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige als Pflegekinder, Begleitung
- Geschwisterermäßigung für Kita-Elternbeiträge beantragen
- Gewalt gegen Kinder und Jugendliche melden / anzeigen
- Heilpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
- Hilfe für junge Volljährige beantragen
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
- Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Informationen zum Gesundheits- und Pflegeberufe-Pakt (GuP-Pakt)
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Jugendarbeit / Jugendbildung
- Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)
- Kind in KiTa anmelden
- Kinder- und Jugendschutz
- Kinder- und Jugendtelefon
- Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen
- Mutterschaftsanerkennung
- Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen
- Schulsozialarbeit
- Schwangerschaft: Beratung zur vertraulichen Geburt
- Schwangerschaft: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
- Sonderpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
- Sportförderung beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
- Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen
- Unterstützung bei der Durchsetzung der dauerhaften Unterbringung eines Kindes bei den Pflegepersonen bekommen
- Verbleib eines Kindes bei einer Pflegeperson
- Vollzeitpflege für ältere Kinder und Jugendliche, Begleitung
- Widerspruch gegen eine behördliche Entscheidung in einem Verwaltungsverfahren einlegen
- Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeperson beantragen
- Zuzahlungen und/oder Eigenanteile der Krankenhilfe für Pflegekind/er beantragen