Inhalt

Bildungspaket Ostholstein

Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Sie können dadurch Angebote in Schule, Kindergarten und Freizeit nutzen, die sie sich ansonsten vielleicht nicht leisten könnten. 

Bildung und Teilhabe - Leistungen erhalten ("Leistungsempfänger")

Welche Leistungen kann ich erhalten?

(in Form von Zuschüssen bzw. Kostenübernahme)

  • Ein- und Mehrtägige Kitaausflüge
  • Eintägige Schulausflüge und Klassenfahrten
  • Schulbedarf (Stand 2024: Februar 65,00 Euro und August 130,00 Euro; Beträge werden jährlich angepasst)
  • Schülerbeförderungskosten
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
  • Mittagessen in Schule, OGS, Kita oder Kindertagespflege
  • Teilhabe an Sport, Freizeit und Kultur (z.B. Sportverein, Musikschule, Freizeiten, Ferienpass)

Wie bekomme ich Unterstützung?

Eltern haben die Möglichkeit vom Staat eine zusätzliche finanzielle Förderung für ihre Kinder zu beanspruchen. Ein Recht auf diese Unterstützung haben alle Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Bezieher des Kinderzuschlags oder Bezieher aus dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Bitte wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Behörde:

  • Beziehende von Wohngeld oder Kinderzuschlag - Kreis Ostholstein (Fachdienst Soziale Hilfen / Frau Geike)

Gern können Sie hierzu das Formular “Leistungen für Bildung und Teilhabe“ nutzen.

Weitere Informationen zum Bildungspaket erhalten Sie hier.

Leistungen anbieten ("Leistungserbringer")

Ob Sportvereine, Theatergruppen oder Nachhilfelehrer: Wer beim Bildungspaket mitmachen und ein Angebot für bedürftige Kinder und Jugendliche bereitstellen möchte, kann dies durch die einmalige Registrierung in dem Online-System der Bildungskarte ermöglichen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Soziale Hilfen / Frau Schmetzer.

Nutzung der Bildungskarte durch den Leistungserbringer

Mit der Bewilligung der Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten berechtigte Kinder und Jugendliche eine Bildungskarte. Anhand der Kartennummer können registrierte Leistungserbringer (Sportvereine, Nachhilfeinstitute, Volkshochschulen, etc.) über das Online-System der Bildungskarte den gewünschten Betrag von dem jeweiligen Guthaben abbuchen.

Registrierung BildungsKarte online »

Hilfe zur Web-Anwendung

Leitfaden

Nutzungsbedingungen

FAQs (Häufig gestellte Fragen)