Inhalt

Beirat für Menschen mit Behinderung

Der Beirat kümmert sich um die Menschen mit Behinderung.
Der Beirat hilft den Menschen mit Behinderung.
Der Beirat hilft den Behinderten·organisationen.
Der Beirat hilft dem Kreistag und seinen Ausschüssen.
Der Beirat sagt:
Was ist gut für die Menschen mit Behinderung im Kreis Ost·holstein?

Aktuell

Neuer Vorstand gewählt

Was will der Beirat?

Wir machen viele Sachen.
Zum Beispiel:

  • Wir reden mit Wohnungs·bau·gesellschaften.
  • Wir reden über barrierefreien Wohnraum.
  • Wir machen Veranstaltungen zum Thema Sport und Freizeit
  • ein Sport·fest mit einem Roll·stuhl
  • Veranstaltungen für und mit Jugendlichen.
  • einen jungen Beirat
  • eine Sozialraumanalyse mit Jugendlichen


Eine Sozialraum·analyse ist eine Art von Prüfung.
Die Prüfung ist für Orte in der Stadt.
Die Orte sollen für alle Menschen gut sein.

Wir haben auch Infos für andere Kommunen gemacht.
Die Infos heißen: Muster·satzung für kommunale Beauftragte.

Wir treffen uns oft mit anderen Beauftragten aus dem Kreis Ost·holstein.
Und wir treffen uns oft mit der Landes·behinderten·beauftragten von Schleswig-Holstein.
Die Landes·behinderten·beauftragte heißt: Michaela Pries.

Es gibt neue Beauftragte in Mal·ente, Oldenburg-Land und Lensahn.
Und es gibt neue Gemeinden mit einem Aktions·plan.

Wir machen eine Bestands·aufnahme von inklusiven Angeboten im Kreis Ost·holstein.
Inklusive Angebote sind Angebote für alle Menschen.

Wir haben Kontakt zu anderen Beiräten und Gleichstellungs·beauftragten im Kreis Ost·holstein.

Der Beirat

Die Mitglieder vom Beirat arbeiten nicht bezahlt.
Sie treffen sich oft.
Die Treffen sind öffentlich.

Der Beirat hilft bei:

  • der Arbeit von der Schule
  • der Arbeit von der Stadt


Die UN-Behinderten·rechts·konvention ist ein Vertrag.
Der Vertrag ist für alle Länder der Welt.
Der Vertrag soll Menschen mit Behinderung helfen.
Deutschland hat den Vertrag unterschrieben.
Das war 2009.

Der Kreis Ost·holstein hat einen Plan gemacht.
Der Plan heißt: 'Ost·holstein wir Alle gemeinsam auf dem Weg zur Inklusion'.
Inklusion heißt:
Menschen mit und ohne Behinderung sollen zusammen sein können.

Der Plan soll bis 2020 gehen.
Aber der Plan soll auch weiter gehen.

Menschen mit Behinderung sollen überall mitmachen können.
Deshalb gibt es im Kreis Ost·holstein einen Beirat für Menschen mit Behinderung.
Der Beirat hilft bei den Projekten.

Es gibt auch einen Verein für Menschen mit Behinderung.
Der Verein heißt: Förderung zur Teilhabe in Ost·holstein e.V.
Der Verein hilft Menschen mit Behinderung.

Es gibt auch eine Beratungs·stelle für Menschen mit Behinderung.
Die Beratungs·stelle heißt: Erweiterte unabhängige Teilhabe (EUTB).
Die Beratungs·stelle hilft Menschen mit Behinderung oder Menschen, die eine Behinderung bekommen könnten.

Es gibt ein Projekt für selbständiges Wohnen im Kreis Ost·holstein.
Das Projekt heißt: Selbständig Wohnen im Kreis Ost·holstein
Viele Menschen mit einer schweren Behinderung wohnen noch bei ihren Eltern zu Hause.
Sie besuchen aber eine Tages·förderstätte.

Die Menschen sollen selbständig wohnen können.
Deshalb gibt es das Projekt Selbständig Wohnen im Kreis Ost·holstein.

Im Kreis Ost·holstein soll alles barrierefrei sein.
Barriere·frei heißt:
Menschen mit einer Behinderung sollen überall hinkommen können.
Zum Beispiel soll das Schloss Eutin barrierefrei werden.

Es gibt auch eine andere Sprache für Texte und Infos.
Die Sprache heißt: Leichte Sprache.
Der Beirat will Leichte Sprache in der Region machen.


Termine:

Die Termine für die Sitzungen stehen in der Zeitung und im Internet.


Gesetze:

Neues Bundes·teilhabe·gesetz: SGB IX
Pflege·stärkungs·gesetz 2: SGB XI
Pflege·stärkungs·gesetz 3: SGB XII
Landes·bau·ordnung: Paragraph 52
Landes·behinderten·gleichstellungs·gesetz
Benachteiligungs·verbot: Art. 3 Abs. 3 Grund·gesetz


Sie wollen mitmachen?
Das ist gut.

Die AGs sind:
- Arbeit

  • Ältere Menschen
  • Barriere·freiheit / Mobilität / Wohnen
  • Bildung / Kultur / Freizeit
  • Gesellschaftliche Teilhabe / Selbst·vertretung / Persönlichkeits·rechte
  • Kinder und Jugendliche
  • Frauen und Familie und Partnerschaft
  • Öffentlichkeits·arbeit / Internet / Presse
  • Prävention / Rehabilitation / Gesundheit / Pflege
  • Vernetzung / Organisation


Wir freuen uns über Ihre Hilfe.
Sprechen Sie uns an.

Hilfen für Menschen mit Behinderung


Der Fach·dienst Individualleistungen hilft Menschen mit Behinderung.
Der Fach·dienst ist eine Hilfe vom Kreis Ost·holstein.
Es gibt Hilfen für:

  • Erwachsene
  • Kinder und Jugendliche
  • Kinder


Die Hilfen sind für Menschen mit:

  • körperlichen Behinderungen
  • geistigen Behinderungen
  • seelischen Behinderungen


Die Hilfen sollen:

  • verhindern, dass Menschen eine Behinderung bekommen
  • Menschen mit Behinderung helfen
  • die Folgen von einer Behinderung beseitigen oder mildern


Die Hilfen können zu Hause sein.
Oder die Hilfen können in Einrichtungen sein.
Zum Beispiel:

  • Wohn·heimen
  • Werkstätten
  • Förderstätten


Es gibt auch Frühförderleistungen für Kinder.
Frühförderleistungen sind Hilfen für Kinder bis zum Schuleintritt.

Wie viele Menschen brauchen Hilfe?
Das steht im Sozial·gesetz·buch Neuntes Buch.
Das kurze Wort ist: SGB IX.

Schleswig-Holstein hat ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt: Gesamt- und Teil·habe·planung Schleswig-Holstein.
Das kurze Wort ist: GTP.
Das Gesetz steht im SGB IX.
Die kurze Form ist: Sozial·gesetz·buch 9.

Im Kreis Ost·holstein gibt es jetzt die GTP.
Das heißt:
Menschen mit Behinderung können jetzt mitmachen.

Die Bezeichnung SHIP heißt: Schleswig-Holstein individuelle Planung.
Das ist ein Teil von der Bedarfs·ermittlung.

Formulare

Erstberatung und Stamm·daten·blatt
Bedarfs·ermittlung Sozial·gesetz·buch Neuntes Buch - SGB IX
Gesamt- und Teil·habe·plan mit Ziel·vereinbarung
Bericht zum Gesamt- und Teil·habe·plan