Betretungsverbot in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen konkretisiert
Die Verfügung gilt ab sofort bis einschließlich Sonntag, 19. April. Eine Verlängerung ist möglich.
Bisher ist geregelt, dass Besucher registriert werden und die Einrichtung für maximal eine Stunde betreten dürfen.
Neu ist, dass die zeitliche Begrenzung auf eine Stunde nicht gilt in Krankenhäusern für jeweils ein Elternteil oder Erziehungsberechtigte oder Erziehungsberechtigten für Kinder unter 14 Jahren sowie für eine Person während der Geburt im Kreissaal.
Zudem wird ergänzt, dass das Betreten der genannten Einrichtungen für Besucher untersagt ist.
Die Verfügung vom 31.03.2020 ist aufgehoben
Die vollständige Allgemeinverfügung- und weitere Informationen stehen auf der Seite www.kreis-oh.de zur Verfügung.
Quelle: Kreis Ostholstein