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Jugendschutz

Jugendschutz ist der Oberbegriff für alle rechtlichen Regelungen und pädagogischen Angebote zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen und gesellschaftlichen Gefahren.

Dieser Schutz wird zum einen durch staatliche Regelungen, durch den so genannten gesetzlichen Jugendschutz, gewährleistet. Diese Regelungen können ihre volle Wirkung aber nur entfalten, wenn die Kinder und Jugendlichen selbst befähigt werden, sich zu schützen. Dies ermöglicht der erzieherische Kinder- und Jugendschutz. 

Gesetzlicher Jugendschutz

  • Beratung und Sicherstellung der Einhaltung von rechtlichen Vorgaben, insbesondere durch das SGB VIII, JuSchG, JArbSchG und JMStV
  • Kooperation und Beratung bei Jugendschutzkontrollen
  • Beratung von Gewerbetreibenden
  • Mitwirkung bei Anträgen nach §6 JuArbSchG


Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

  • Gewalt- und Mobbingprävention
  • Suchtprävention
  • Medienerziehung

Unterstützung, Beratung und weiterführende Informationen, insbesondere zu speziellen Beratungsstellen und Angeboten zum präventiven Jugendschutz sowie zu Möglichkeiten der Förderung einer präventiven Jugendschutzmaßnahme

Der Kreis Ostholstein ist Kooperationspartner im Anti-Mobbing-Tag-Bündnis in Schleswig-Holstein:  www.antimobbingtag-sh.de

Der Kreis Ostholstein hält zu einer Vielzahl von jugendschutzrelevanten Themen Informationsmaterial bereit, ebenso den BZgA-Klarsicht-Koffer zur Tabak- und Alkoholprävention zum Verleih an Schulsozialarbeit, Träger der Jugendhilfe, Vereine u.a.

Struktureller Jugendschutz

  • Maßnahmen, die auf die Lebensbedingungen junger Menschen einwirken, z.B. durch Beteiligung von Kinder- und Jugendlichen