Knickpflege auf einen Blick
- Den Knick regelmäßig etwa alle 10 bis 15 Jahre "Auf-den-Stock-setzen".
- Gehölze eine Hand breit über dem Boden oder dicht über dem Stockausschlag abschneiden.
- Baumstubben und Wall beim Einsatz von Großgeräten schonen.
- Überhälter in 30 bis 50 Meter Abstand stehen lassen.
- Knickpflegemaßnahmen nur in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist vom 01. Oktober bis 28. Februar durchführen (Brutvogelschutz).
- Schnittholz vom Knickwall entfernen.
- Ausbessern (Aufsetzen) des Knickwalles nach dem Knicken, wo immer möglich.
- Abschnittsweise Knicken, kein großräumiger "Kahlschlag".
- Keine Bearbeitung mit dem Schlegler, das heißt keine Umwandlung der Knicks in einfache Hecken.
- Keine Ablagerungen (Feldsteine) auf dem Knick.
- Bei Weidennutzung der angrenzenden Flächen den Knick in 1 m Abstand einzäunen.
- Möglichst 2 bis 4 m breite Saumstreifen anlegen und diese alle 3 bis 5 Jahre mähen.