Terminvergabe
Herzlich Willkommen auf der Website der Zuwanderungsbehörde.
- Bitte vereinbaren Sie bereits 3 bis 4 Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Termin, damit dieser rechtzeitig verlängert werden kann.
- Es sind keine Buchungen für die Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraph 24 AufenthG -Flüchtlinge aus der Ukraine - möglich. Sie erhalten rechtzeitig per Post einen Termin zugeteilt. Bitte sehen Sie von weiteren Nachfragen ab.
- Die persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- WICHTIG: Bitte bestätigen Sie den gebuchten Termin innerhalb von 24 Stunden (Sie erhalten hierzu einen Link per E-Mail). Ansonsten wird der Termin automatisch abgesagt.
- Sollte kein freier Termin angezeigt werden, versuchen Sie es bitte in den nächsten Tagen noch einmal. Es werden fortlaufend neue Termine freigeschaltet.
Telefonische Erreichbarkeit
- Die Sachbearbeiter erreichen Sie Mo./ Di./ Do./ Fr. von 10:00 - 11:30 Uhr. Mittwochs keine Sprechzeiten.
- Die Telefonnummern entnehmen Sie bitte der dieser Übersicht (Stand 01.11.2024):
- Für allgemeine Auskünfte erreichen Sie uns unter 04521-788 360 zu folgenden Zeiten:
- Mo. bis Fr. von 8 bis 12 Uhr und
- Mo. bis Do. von 13 bis 16 Uhr