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Terminvergabe 

Herzlich Willkommen auf der Website der Zuwanderungsbehörde. 

Termin buchen

  • Bitte vereinbaren Sie bereits 3 bis 4 Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Termin, damit dieser rechtzeitig verlängert werden kann.
  • Es sind keine Buchungen für die Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraph 24 AufenthG -Flüchtlinge aus der Ukraine - möglich. Sie erhalten rechtzeitig per Post einen Termin zugeteilt. Bitte sehen Sie von weiteren Nachfragen ab.
  • Die persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
  • WICHTIG: Bitte bestätigen Sie den gebuchten Termin innerhalb von 24 Stunden (Sie erhalten hierzu einen Link per E-Mail). Ansonsten wird der Termin automatisch abgesagt.
  • Sollte kein freier Termin angezeigt werden, versuchen Sie es bitte in den nächsten Tagen noch einmal. Es werden fortlaufend neue Termine freigeschaltet.

Telefonische Erreichbarkeit

  • Die Sachbearbeiter erreichen Sie Mo./ Di./ Do./ Fr. von 10:00 - 11:30 Uhr. Mittwochs keine Sprechzeiten. 
  • Die Telefonnummern entnehmen Sie bitte der dieser Übersicht (Stand 01.11.2024):
    • Für allgemeine Auskünfte erreichen Sie uns unter 04521-788 360 zu folgenden Zeiten:
    • Mo. bis Fr. von 8 bis 12 Uhr und
    • Mo. bis Do. von 13 bis 16 Uhr