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Kreis Ostholstein sieht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Fehmarnbeltquerung in dieser Deutlichkeit als Überraschung

Eutin.  Am 03.11.2020 hat das Bundesverwaltungsgericht das angekündigte Urteil zum Bau der Fehmarnbeltquerung gesprochen. Es ist zu begrüßen, dass das Gericht nun für Klarheit gesorgt hat: Die Fehmarnbeltquerung kann gebaut werden, die Klagen wurden abgewiesen. Landrat Reinhard Sager zeigt sich erstaunt über das Urteil: „Ich bin überrascht, dass das Bundesverwaltungsgericht in dieser Eindeutigkeit entschieden hat. Ziel des Kreises Ostholstein und der betroffenen Gemeinden war stets eine Minimierung der Risiken aus dem Bauwerk und die Abwendung möglicher Schäden der Menschen. Hierfür haben wir uns seit Projektbeginn eingesetzt.“

Damit besteht nun Baurecht für den Fehmarnbelt-Tunnel. Lediglich mit Blick auf die schützenswerten Riffe müssen die Vorhabenträger ein ergänzendes Verfahren auf den Weg bringen, das mögliche Eingriffe regelt – allerdings erfolgt dies außerhalb des Planfeststellungsverfahrens. Aus Sicht des Kreises ist es dennoch wichtig, dass diese Fragen des Biotopschutzes nun sorgfältig vom Vorhabenträger abgearbeitet werden: „Für die hier lebenden Menschen - und auch für unsere Urlaubsgäste - ist es von größter Bedeutung, dass Eingriffe in die Umwelt minimiert bzw. angemessen kompensiert werden. Deswegen ist es jetzt wichtig, dass das ergänzende Verfahren zum Biotopschutz sorgfältig durchgeführt wird und darüber hinaus alle in den Planfeststellungsunterlagen vorgesehenen Maßnahmen zur Eingriffsminimierung und Kompensation sowie zur Kontrolle der Sedimentausbreitung eins zu eins umgesetzt werden“, so Landrat Sager. Für die Verwirklichung dieser Ziele haben sich der Kreis Ostholstein und die betroffenen Gemeinden seit Projektbeginn eingesetzt. „Für unsere Beharrlichkeit spricht unter anderem auch das Erstreiten des übergesetzlichen Lärmschutzes im Deutschen Bundestag von einer Viertelmilliarde Euro. Der Schutz der betroffenen Menschen und der Umwelt hatte immer oberste Priorität“, so Sager weiter.

„Mit Blick auf die Entwicklung der grenzüberschreitenden Region ist das Urteil für Ostholstein aber zugleich ein Zukunftssignal“, betonte Sager. „Dies gelte einerseits für die künftige verkehrliche Anbindung des Kreises und andererseits für die weitere Kooperation mit unseren dänischen Nachbarn und Freunden hinsichtlich des Zusammenwachsens zu einer gemeinsamen Fehmarnbelt-Region. Hier erwartet der Kreis Ostholstein nun weitere wertvolle Impulse.“

Autor: Die stellv. Pressesprecherin, 04.11.2020 
Quelle: Kreis Ostholstein