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Baumschutz in Ostholstein

Grundsätzlich gilt:
  • Eingriffe in geschützte Baumbestände sind genehmigungspflichtig
  • Die Genehmigung ist vom Verursacher zu beantragen.
  • Eine Genehmigung kann nicht erteilt werden, wenn der Eingriff vermeidbar ist.
  • Der Eingriff hat so gering wie möglich zu sein (Eingriffsminimierung).
  • Die Fällung von Bäumen bedingt meistens eine Ersatzpflanzung.

Gemeinden mit eigener Baumschutzsatzung

Form des Baumschutzes

Gemeinde/Stadt

Zuständigkeit

Ansprechpartner

Telefon

Baumschutzsatzung Eutin Stadt Frau Bolz 04521 793-335
Baumschutzsatzung Heiligenhafen Stadt

Herr Brandt

04362-906707

Baumschutzsatzung Ratekau
Gemeinde Frau Hartmann 04504 803-810
Baumschutzsatzung Timmendorfer Strand Gemeinde Frau Gehm

04503 807-128

Kreisverordnung zum Schutze von Bäumen Neustadt i.H. Kreis Ostholstein Frau Strunk 04521 788-866
Bäume in Bebauungsplänen alle Städte und Gemeinden Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung    
Horst- und Spechtbäume alle Städte und Gemeinden Kreis Ostholstein Frau Friederichsen 04521 788-862
Naturdenkmale alle Städte und Gemeinden Kreis Ostholstein Frau Strunk 04521 788-866
landschafts- und ortsbestimmende Bäume alle Städte und Gemeinden Kreis Ostholstein Frau Strunk 04521 788-866