Schulpsychologische Beratung Angebot
Volltext
Der schulpsychologische Dienst unterstützt alle an Schule Beteiligten bei schulbezogenen Problemen. In Schleswig-Holstein gibt es in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt eine schulpsychologische Beratungsstelle.
Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen als Berufspsychologen der Schweigepflicht und sind ausschließlich beratend tätig. Alle potentiellen Klienten wenden sich direkt an die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle. Die Inanspruchnahme des schulpsychologischen Dienstes erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet und kooperieren bei Bedarf und unter Beachtung der Schweigepflicht sowie der datenschutzrechtlichen Vorgaben mit anderen Beratungsdiensten.
Folgende Tätigkeitsfelder gehören zum Aufgabenspektrum des schulpsychologischen Dienstes:
- Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten,
- Superversion und Coaching für in Schule Tätige,
- Unterstützung in der Nachsorge von schulischen Krisenfällen,
- Lehrkräftefortbildung und
- Netzwerkarbeit.
Nähere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".
Ansprechpunkt
An die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle; die Zuständigkeit ergibt sich aus der Schule, an der Sie tätig sind beziehungsweise die Ihr Sohn oder Ihre Tochter besucht.
Kosten
Keine
Frist
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur