Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären

Ihr Wohnort

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.04.2024
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Ansprechpunkt

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt oder Notariat.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

  • Die Beurkundung durch das Jugendamt ist kostenlos. Hinzu kommen etwaige Kosten für den Dolmetscher oder die Dolmetscherin.

    Beitrag: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
  • Die Beurkundung der Sorgeerklärung beim Notar oder bei der Notarin kostet in der Regel 60,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer und Schreibauslagen, insgesamt circa 80,00 EUR. Hinzu kommen etwaige Kosten für den Dolmetscher oder die Dolmetscherin.

    Beitrag: Mindestens 60,00 EUR, höchstens 80,00 EUR. (Vorkasse: nein)