Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 17.04.2024
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Ansprechpunkt
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt oder Notariat.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Kosten
- Die Beurkundung durch das Jugendamt ist kostenlos. Hinzu kommen etwaige Kosten für den Dolmetscher oder die Dolmetscherin.
Beitrag: Kostenfrei (Vorkasse: nein) - Die Beurkundung der Sorgeerklärung beim Notar oder bei der Notarin kostet in der Regel 60,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer und Schreibauslagen, insgesamt circa 80,00 EUR. Hinzu kommen etwaige Kosten für den Dolmetscher oder die Dolmetscherin.
Beitrag: Mindestens 60,00 EUR, höchstens 80,00 EUR. (Vorkasse: nein)