Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Fachlich freigegeben am
17.04.2024
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
An wen muss ich mich wenden?
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt oder Notariat.