Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Ansprechpunkt
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt oder Notariat.
Urheber
Kosten
- Die Beurkundung durch das Jugendamt ist kostenlos. Hinzu kommen etwaige Kosten für den Dolmetscher oder die Dolmetscherin.
Beitrag: Kostenfrei (Vorkasse: nein) - Die Beurkundung der Sorgeerklärung beim Notar oder bei der Notarin kostet in der Regel 70,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer und Schreibauslagen, insgesamt circa 80,00 EUR. Hinzu kommen etwaige Kosten für den Dolmetscher oder die Dolmetscherin.
Beitrag: Mindestens 70,00 EUR, höchstens 80,00 EUR. (Vorkasse: nein)