Bauaufsicht
Volltext
Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der
- Errichtung,
- Änderung,
- Nutzungsänderung,
- Beseitigung,
- Nutzung und
- Instandhaltung
von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Ansprechpunkt
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Zuständigkeiten Bauaufsicht Kreis Ostholstein
Fachgebiet Süd
Herr Liesche (Fachgebietsleiter Süd)- Bauvoranfragen Süd, Stellungnahmen Widersprüche, Stellungnahmen Bauleitpläne
Zuständigkeiten für Baugenehmigungsverfahren,
Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Gemeinden:
Herr Krümmel - Gemeinde Stockelsdorf und Ahrensbök
Frau Wehrmeister - Gemeinde Malente, Bosau
Frau Skalawski - Gemeinde Süsel
Frau Wessa-Schultz - Gemeinde Scharbeutz, ohne Haffkrug und Sierksdorf
Frau Drebes - Gemeinde Timmendorfer-Strand
Frau Grobbecker-Schulz - Amt Ostholstein-Mitte, ohne Sierksdorf und Haffkrug
Frau Berndt - Gemeinde Ratekau
Herr Löw - Baukontrollen, Gebrauchsabnahme, Fliegende Bauten, Konzessionen
Fachgebiet Nord
Herr Koethe (Fachgebietsleiter Nord) Bauvoranfragen Nord, Stellungnahmen, Widersprüche, Stellungnahmen Bauleitpläne
Zuständigkeit für Bauantrags-/Baugenehmigungsverfahren,
Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Orten:
Herr Meyer - Stadt Fehmarn ohne Landkirchen, Petersdorf, Lemkendorf und Lemkenhafen
Herr Wittorf - Amt Lensahn, Gemeinde Grube, Gemeinde Kellenhusen
Frau Bretall - Stadt Oldenburg, Oldenburg-Land ohne Wangels und Großenbrode
Frau Kahle - Stadt Heiligenhafen und Fehmarn (nur Landkirchen, Petersdorf, Lemkendorf und Lemkenhafen)
Herr Kowalewski - Grömitz, Dahme
Frau Lueb - Gemeinde Großenbrode
Frau Neumann - Stadt Eutin, Gemeinde Wangels
Frau Punzet - Baukontrollen, Gebrauchsabnahme, Fliegende Baten, Konzessionen
Hinweis: Die Städte Bad Schwartau und Neustadt haben eine eigene Bauaufsicht!
Service-Zeiten
Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat die Verwaltung geschlossen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).