Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten
Ansprechpunkt
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
- Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
- Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.
Erforderliche Unterlagen
- für eine Beratung: keine Unterlagen erforderlich
- für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag
Bearbeitungsdauer
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller oder die Antragstellering dies schriftlich verlangt.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Urheber
Kosten
- Durch Gerichtsverfahren, die im Rahmen einer Beistandschaft geführt werden, können in Einzelfällen Kosten entstehen.
Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)