Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen

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Volltext

Wenn Sie den gewerblichen Waffenhandel durch eine/n Stellvertreter/in betreiben wollen, benötigen Sie eine Stellvertretererlaubnis.

Sie wird dem Erlaubnisinhaber für eine/n bestimmte/n Stellvertreter/in erteilt und kann befristet werden. Dies gilt auch für die Beauftragung einer Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

Ansprechpunkt

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).

Wichtiger Hinweis:

Für den Antrag auf Erteilung einer Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß § 21a WaffG über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein     elektronischer Antragsassistent   zur Verfügung

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass.

Kosten

Die Gebühren liegen zwischen 150,00 Euro und 1.500,00 Euro. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Firmenname und -sitz,
  • gegebenenfalls Name und Sitz der Zweigniederlassung oder Zweigstelle,
  • Name, Beruf, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift der Inhaberin/des Inhabers der Waffenhandelserlaubnis und der Stellvertreterin/des Stellvertreters,
  • gegebenenfalls Name, Beruf, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift der Leiterin/des Leiters der Zweigniederlassung oder Zweigstelle,
  • Art des beabsichtigten Waffenhandels (Einzel-, Groß-, Außen-, Versandhandel, Waffenvermittlung),
  • Beschreibung der gehandelten Waffen- und Munitionsarten,
  • Nachweis der Fachkunde,
  • Nachweis der Zuverlässigkeit.

Elektronischer Antrag auf Erteilung einer Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß § 21a WaffG (Antragsassistent des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein)

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