Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
Volltext
Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.
Ansprechpunkt
- An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) für eine Betriebserlaubnis in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
- An das jeweilige Kreisjugendamt (Landrat/Landrätin als untere Landesbehörde) für eine Betriebserlaubnis in den Kreisen.
Erforderliche Unterlagen
Es wird empfohlen, sich bezüglich der notwendigen Unterlagen vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Frist
In manchen Fällen sind Fristen zu bedenken. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein.