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Landrat Gaarz kritisiert die künftige Nichtförderung von Feuerwehrhäusern durch das Innenministerium

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Mit großem Bedauern nimmt Landrat Timo Gaarz die Entscheidung des Landes Schleswig-Holstein zur Kenntnis, keine neue Richtlinie für die Förderung von Feuerwehrhäusern erlassen zu wollen.

In einem Brief an die Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, verdeutlicht er seine Sorge über diese Entscheidung. Er appelliert ausdrücklich an die Ministerin, an der bisherigen Förderung für Feuerwehrhäuser festzuhalten, deren Höhe ohnehin als eher gering anzusehen ist.

„Es trägt mich mit großer Sorge, dass ein Nichtfördern von Feuerwehrhäusern ein völlig falsches Signal in den ehrenamtlichen Bereich unserer freiwilligen Feuerwehren sendet. Gerade in dieser Zeit erwarten die Bürgerinnen und Bürger Investitionen in die öffentliche Sicherheit“, so Landrat Gaarz. Er habe zwar Verständnis für die angespannte Haushaltssituation des Landes Schleswig-Holstein, sieht diese Entscheidung dennoch sehr kritisch. Bei ebenfalls angespannter Haushaltssituation sind die Feuerwehrhäuser durch die Kommunen vorzuhalten.

Die Kommunen haben nach dem Brandschutzgesetz eine angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehr zu unterhalten. Hierzu gehört insbesondere auch die Bereitstellung von Feuerwehrhäusern (§ 2 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BrSchG - Brandschutzgesetz). Die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes ist eine der wichtigsten pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben unserer Kommunen. Insbesondere die Ostseesturmflut im vergangenen Jahr hat uns allen erneut die Bedeutung und Leistungsstärke unserer freiwilligen Feuerwehren vor Augen geführt.

Der Landrat bittet die Innenministerin, ihre Entscheidung sehr kritisch zu überprüfen.