Inhalt

Der Kreis Ostholstein informiert über das Deutschland-Schulticket

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Pünktlich zum Beginn des neuen Schuljahres im September haben die Schüler:innen im Kreis Ostholstein die Möglichkeit, einen Zuschuss i. H. v. 20 € für ihr Deutschlandticket zu erhalten.

Wer kann diesen Zuschuss erhalten?
Alle Schüler:innen mit Hauptwohnsitz im Kreis Ostholstein, sofern sie in der Zeit vom 01.08.2024 bis 31.12.2024 eine öffentliche oder private Schule (ggf. auch außerhalb des Kreises) besuchen. Auch Berufsschüler:innen sind berechtigt, sofern es sich um ein Berufsschulverhältnis in Vollzeit handelt.

Das Deutschland-Ticket wird zunächst auf den üblichen Wegen selbstständig erworben. Im Anschluss kann über ein Online-Formular auf der Internetseite des Kreises Ostholstein ein Zuschuss zu den Kosten des Deutschland-Tickets in Höhe von 20 € monatlich beantragt werden. Die Antragstellung ist in wenigen Minuten erledigt.

Folgende Unterlagen müssen hochgeladen werden:

  • Antragsformular
  • Screenshots (digitales Deutschlandticket) oder ein Foto vom Deutschlandticket als Chipkarte
  • Schulbescheinigung

Das Antragsformular und die Schulbescheinigung werden ab September auf der Internetseite des Kreises Ostholstein bereitgestellt. Auch Schulbescheinigungen, die direkt von der Schule ausgestellt werden, können hochgeladen werden.

Wie lange kann der Antrag gestellt werden?
Dieser Zuschuss kann ab Schuljahresbeginn am 02.09.2024 rückwirkend zum 01.08.2024 beantragt werden. Es ist auch möglich, den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend zu stellen (spätestens am 31.12.2024). Eine Bezuschussung ist maximal für den Zeitraum vom 01.08.2024 bis zum 31.12.2024 möglich.

Was passiert ab dem 01.01.2025?
Ab dem 01.01.2025 wird es landesweit ein einheitliches Verfahren („OLAV“) für den Erwerb des Deutschland-Schultickets geben. Sofern das Deutschland-Schulticket über das Jahr 2024 hinaus bezogen werden soll, ist es zum 31.12.2024 zu kündigen und muss über das System „OLAV“ rechtzeitig zum 01.01.2025 neu beantragt werden.

Was passiert bei einem Schulwechsel?
Bei einem Schulwechsel wird der Zuschuss weitergezahlt. Eine Meldung über einen Schulwechsel an den Kreis ist nicht erforderlich.

Was passiert bei einem Wohnortwechsel?
Bei einem Wohnortwechsel innerhalb des Kreises Ostholstein wird der Zuschuss weitergezahlt. Eine Mitteilung an den Kreis ist nicht erforderlich. Bei einem Umzug in einen Ort außerhalb des Kreises Ostholstein ist ab dem Zeitpunkt des Umzugs ein Antrag bei dem Wohnort-Kreis zu stellen. Der Kreis Ostholstein ist über einen Umzug an einen Ort außerhalb des Kreises umgehend zu informieren.

Was passiert, wenn das Deutschlandticket innerhalb des Antragszeitraums gekündigt wird?
Der anteilige Zuschuss wird für die Zeit ab dem auf die Kündigung folgenden Monat durch den Kreis zurückgefordert. Daher ist bei einer Kündigung des Abos der Kreis umgehend zu informieren.

Alle Rückfragen zum Deutschland-Schulticket können an bildungsticket@kreis-oh.de gesendet werden.