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Schüler-BAföG: Beantragen leichter als man denkt!

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. BAföG ist nicht nur etwas für Studierende. Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, können von diesem Zuschuss profitieren. Anspruchsberechtigt sind z. B. die Ausbildungen zur kaufmännischen, technischen oder sozialpädagogischen Assistenz, schulische Ausbildungen in Medizinberufen wie Ergotherapie oder Physiotherapie. 

Auch Schülerinnen und Schüler von Fachoberschulen sowie von Berufsoberschulen können eine Förderung nach dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) beantragen. Für diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, besteht ein Anspruch ab der 10. Klasse bei notwendiger Unterbringung außerhalb des Elternhauses.

Schüler-BAföG wird als Zuschuss gewährt. Es muss also nicht zurückgezahlt werden. Anträge sind online unter www.bafög.de sowie beim Kreis Ostholstein - Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Sport und BAföG, Lübecker Straße 41 in 23701 Eutin zu erhalten. Sie können auch per E-Mail (bafoeg.ostholstein@afa.landsh.de) angefordert werden.

Die Höhe der Förderung hängt von der Schulform und den elterlichen Einkünften ab (außer Berufsoberschule). Fragen zur Schulform, Antragsstellung oder dem Bewilligungszeitraum beantworten die Kolleginnen und Kollegen des Kreises Ostholstein gern persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung oder telefonisch (04521 788-408 / -516 / -517).