Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen
Volltext
Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung gewährt.
Die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für den Sachaufwand sind altersgestaffelt und decken den gesamten, regelmäßig wiederkehrenden Lebensunterhalt des Pflegekindes ab. Die Pauschalbeträge für die Pflege- und Erziehung sind altersunabhängig und können sich in der Höhe je nach Pflegeform unterscheiden.
Ansprechpunkt
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
Sie sind im Rahmen der Vollzeitpflege eine anerkannte Pflegeperson nach §§ 27, 33 SGB VIII und haben ein Pflegekind in Ihrem Haushalt aufgenommen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen