Darlehen vom Sozialamt bei Bezug von Sozialhilfe zurückzahlen
Urheber
Volltext
Sie haben ein Darlehen vom Sozialamt erhalten, als Sie sich in einer finanziellen Notsituation befanden.
Dieses Darlehen müssen Sie zurückzahlen. Die Rückzahlung erfolgt in Teilbeträgen. Das Sozialamt zieht Ihnen das Geld für die Rückzahlung von Ihrem monatlichen Regelsatz ab. Das Sozialamt kann dabei maximal 5 Prozent der aktuell gültigen Regelbedarfsstufe 1 monatlich einbehalten, um das Darlehen zurückzuzahlen.
Wenn Sie zum Beispiel die Regelbedarfsstufe 1 erhalten, bekommen Sie monatlich 563,00 EUR (Stand 2024). Dementsprechend kann das Sozialamt bis zu 28,15 EUR pro Monat von Ihrer Zahlung einbehalten.
Verfahrensablauf
- Sie haben ein Darlehen von Ihrem örtlich zuständigen Sozialamt erhalten.
- Sie zahlen nun das Darlehen an das zuständige Sozialamt zurück.
Voraussetzungen
- Sie müssen aufgrund einer finanziellen Notsituation ein Darlehen vom Sozialamt bekommen haben.
Frist
Die Fristen teilt Ihnen das Sozialamt mit.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
Ansprechpunkt
Ihr örtliches Sozialamt.
Kosten
- Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)