Darlehen vom Sozialamt bei Bezug von Sozialhilfe zurückzahlen

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Sie haben ein Darlehen vom Sozialamt erhalten, als Sie sich in einer finanziellen Notsituation befanden.

Dieses Darlehen müssen Sie zurückzahlen. Die Rückzahlung erfolgt in Teilbeträgen. Das Sozialamt zieht Ihnen das Geld für die Rückzahlung von Ihrem monatlichen Regelsatz ab. Das Sozialamt kann dabei maximal 5 Prozent der aktuell gültigen Regelbedarfsstufe 1 monatlich einbehalten, um das Darlehen zurückzuzahlen.

Wenn Sie zum Beispiel die Regelbedarfsstufe 1 erhalten, bekommen Sie monatlich 563,00 EUR (Stand 2024). Dementsprechend kann das Sozialamt bis zu 28,15 EUR pro Monat von Ihrer Zahlung einbehalten.

Verfahrensablauf

  • Sie haben ein Darlehen von Ihrem örtlich zuständigen Sozialamt erhalten.
  • Sie zahlen nun das Darlehen an das zuständige Sozialamt zurück.

Voraussetzungen

  • Sie müssen aufgrund einer finanziellen Notsituation ein Darlehen vom Sozialamt bekommen haben.

Frist

Die Fristen teilt Ihnen das Sozialamt mit.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.07.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Ansprechpunkt

Ihr örtliches Sozialamt. 

Kosten

  • Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)