Haftung und Gewährung von Texten in Leichter Sprache
Es besteht generell ein Haftungsausschluss bei der Nutzung des „Übersetzungstextes“ in Leichte Sprache.
Die Leichte-Sprache-Texte haben keine eigenständige rechtliche Verbindlichkeit. Diese dienen lediglich als Hilfestellung um komplexe Inhalte zu vereinfachen. Der Ausgangstext ("Originaltext") bleibt rechtlich bindend.
Zum Beispiel können Verträge in Leichter Sprache nicht alleine als rechtsgültig angesehen werden.
Das juristisch präzise Dokument in Standardsprache hat Vorrang.