Erfolgreiche Bilanz im Kampf gegen Schwarzarbeit: Gemeinsame Ermittlungsgruppe verzeichnet deutliche Erfolge im Jahr 2023
Eutin. Das Jahr 2023 war für die gemeinsame Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit (EGS) der kreisfreien Stadt Neumünster und den Kreisen Plön sowie Ostholstein erneut ein äußerst erfolgreiches Jahr. Dies belegt der Jahresbericht, der ab sofort auf der Internetseite des Kreises Ostholstein zur Verfügung steht.
Von den im Jahr 2023 eingeleiteten 220 Ermittlungsverfahren entfielen auf den Kreis Ostholstein 104 Verfahren, während im Kreis Plön 70 und in der Stadt Neumünster 46 Ermittlungsverfahren anhängig waren. Die Verfahren führten zu 88 rechtskräftig erlassenen Bußgelbescheiden mit Gesamtbußgeldern i. H. v. 281.000 €. Seit Einrichtung der EGS im Jahre 1999 wurden insg. 3.335.013,15 € rechtskräftig festgesetzt. Durch regelmäßige Außendiensttermine ist es der EGS gelungen, den Großteil der Gesetzesverstöße zu ermitteln. Aber auch Hinweise aus der Bevölkerung sind wichtige Bestandteile der täglichen Arbeit. Das primäre Ziel der EGS ist die Eindämmung der Schwarzarbeit zum Schutz unserer Volkswirtschaft. Im Rahmen von Ermittlungsverfahren wird aufgezeigt, welche Missstände vorhanden sind und geprüft, wie sie behoben werden können. So konnten schon einige betroffenen Betriebe nach dem Bußgeldverfahren in die Legalität geführt werden. In anderen Fällen ist jedoch eine Stilllegung unumgänglich.
In die Zuständigkeit der EGS fallen Verstöße gegen die Handwerks- und Gewerbeordnung. So dürfen zulassungspflichtige Handwerke nur ausgeführt werden, sofern eine Eintragung in die Handwerksrolle erfolgt ist. Die Missachtung dieser Vorschrift führt zu einem wesentlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Mitbewerbenden. Zudem kann der Auftraggeber nicht sicherstellen, dass aktuelle Normen und Vorschriften bei Erledigung der Gewerke beachtet werden. Eine qualitativ hochwertige Arbeit ist nicht gewährleistet.
Die Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit wurde vor 25 Jahren zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in der kreisfreien Stadt Neumünster und den Kreisen Plön sowie Ostholstein gegründet. "Schwarzarbeit findet statt, verborgen oder offen! Nur durch intensive Kontrollen mit anschließenden Verfahren können wir sie wirksam eindämmen. Dieses haben die drei Träger der EGS sehr frühzeitig erkannt und politisch richtig umgesetzt." so Martin Boesmann, Teamleiter EGS.
Landrat Gaarz über die Zusammenarbeit: „Ich freue mich, dass wir mit dem Kreis Plön und der kreisfreien Stadt Neumünster zwei starke Partner in der Bekämpfung der Schwarzarbeit an unserer Seite haben. So können Ressourcen gebündelt und bedarfsgerecht eingesetzt werden. Der Jahresbericht zeigt einmal mehr auf, wie bedeutend und erfolgreich die Arbeit der Ermittlungsgruppe ist. Diese gute Zusammenarbeit mit dem Kreis Plön und der kreisfreien Stadt Neumünster muss daher auch künftig mit Nachdruck weitergeführt werden. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, daher erfordert es konsequente und zielgerichtete Maßnahmen, um dagegen weiter erfolgreich vorzugehen.“ Inzwischen dient die EGS als Vorbild für weitere Kreise und kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein.
Landrat Björn Demmin ergänzt: „Der Kreis Plön ist mit Überzeugung seit der „Geburtsstunde“ der Ermittlungsgruppe dabei. Ich danke dem Kreis Ostholstein für die Organisation. Diese wichtige Arbeit fördert das Vertrauen in staatliches Handeln und wird auch seitens des Handwerkes ausdrücklich geschätzt und unterstützt.
„Schwarzarbeit darf sich nicht lohnen. Daher bin ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der gemeinsamen Ermittlungsgruppe ausgesprochen dankbar für die intensive Arbeit. Zudem riskieren Auftraggeber durch Schwarzarbeit Pfusch“, so Tobias Bergmann, Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt Neumünster.
Die EGS ist dem Fachdienst Sicherheit und Ordnung des Kreises Ostholstein angegliedert und wie folgt zu erreichen. Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit, Lübecker Straße 37 – 41, 23701 Eutin, Tel.: 04521 788-699 Fax: 788 96-699, schwarzarbeit@kreis-oh.de. Eine anonymisierte Meldung von Hinweisen ist über ein Meldeformular unter www.kreis-oh.de/schwarzarbeit möglich.
Quelle: Kreis Ostholstein