Katastrophenschutz - Was ist zu tun?
Katastrophenschutz - Was muss ich beachten?
Wie muss ich mich verhalten?
Wie kann ich mich vorbereiten?
Katastrophenfälle sind in der heutigen Zeit wieder aktuell geworden und stellen ein druchaus reale Gefahr für die Einwohner:innne in Deutschland und daher auch in Ostholstein dar.
Nicht überall bestehen dabei die gleichen Gefahren. Wichtig ist es aber, sich schon im Vorwege auf mögliche Lagen vorzubereiten.
Dies gilt nicht nur für die jeweils zuständigen Behörden bei Bund, Land und Kommunen.
In größeren Gefahrenlagen können sich Rettungskräfte nicht um jede einzelne Person kümmern, sondern müssen sich mit ihren begrenzten Ressourcen auf Schwerpunkte wie die Sicherstellung kritischer Infrastrukturen und den Schutz von direkten Bedrohungen für Leib und Leben konzentrieren.
Selbst- /Eigenvorsorge:
Daher ist in Krisenfälle auch jede und jeder Einzelne gefordert. Es gilt für alle, zu wissen, wie sich im Ernstfall zu verhalten ist, sich und anderen Menschen helfen zu können und insbesondere Vorsorge in Eigenverantwortung zu treffen!
Die folgenden Informationen sollen Ihnen Hilfestellungen geben, zu verstehen, welche Katastrophenfälle eintreten können, wie Sie sich dann verhalten sollten und welche Vorkehrungen Sie für sich selbst und ggf. andere in Eigenverantwortung treffen können, um auf die unterschiedlichen Katastrophenfälle vorbereitet zu sein.
Aktuelle Meldungen!
An dieser Stelle erhalten Sie aktuelle Informationen zum Katastrophenschutz im Kreis Ostholstein:
- Flyer zum Thema "Blackout" für den Kreis Ostholstein (in Vorbereitung)
- Bundesweiter Warntag am 8. Dezember - Keine Sirenenwarnung in Ostholstein
- Bundesweiter Warntag 2022 (Pressemitteilung des BBK)
- Information zum Thema Cell Broadcast (BBK)
Was ist ein Katastrophenfall?
Ziel des Katastrophenschutzes ist es, einen wirksamen Schutz für die Bevölkerung, bedeutende Sachgüter und die Umwelt zu erreichen. Das kann für vorhersehbare Schadenslagen (z.B. Sturmfluten) erreicht werden, wenn diese nach Möglichkeit bereits im Vorfeld abgewehrt oder deren Auswirkungen zumindest begrenzt werden können (z.B. durch Verstärkung der Deiche, rechtzeitige Evakuierung von Bevölkerungsteilen und Vieh).
Als Katastrophe im Sinne des § 1 Landeskatastrophenschutzgesetz wird ein Ereignis bezeichnet, welches
- das Leben oder
- die Gesundheit oder
- die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen oder
- bedeutende Sachgüter oder
- in erheblicher Weise die Umwelt
in so außergewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass für die Bewältigung der Schadenslage eine spezielle Organisation notwendig wird.
Schadensfälle unterhalb der Katastrophenschwelle (so genannte "Normale Lagen") werden im Regelfall durch Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und - je nach Bedarf - andere Hilfeleistungsorganisationen (Technisches Hilfswerk, Deutsches Rotes Kreuz, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft u.a.) im Rahmen ihrer alltäglichen Zuständigkeiten und in gewohnten Strukturen bearbeitet.
Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, und für unvorhersehbare Schadenslagen (z.B. Flugzeugabstürze, Gefahrgutunfälle) kann ein Schutz dadurch erreicht werden, dass grundsätzliche Planungen vorhanden sind, die unverzüglich für die konkrete Schadenslage umgesetzt und angewendet werden können.
Für den Begriff der Katastrophe ist dagegen entscheidend, dass alle beteiligten Behörden und Hilfsorganisationen unter einheitlicher Leitung der Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken müssen, damit Hilfe und Schutz wirksam gewährt werden können.
Wie wird bei Eintritt eines Katastrophenfalls gewarnt?
Hinweise auch zum Warntag und Cellbroadcasting:
Bereits vor Eintritt eines Katastrophenfalls, spätetens aber nach Ausrufen des Katastrophenfalls wird der Kreis Ostholstein die betroffenen Einwohner:innen auf die drohenden Gefahrenlagen hinweisen.
Dies kann je nach Situation auf unterschiedlichen Informationswegen geschehen, z.B. durch:
- Pressemitteilungen und Informationen auf der Homepage des Kreises (www.kreis-oh.de), in Zeitungen oder in anderen sozialen Medien
- Warndurchsagen und Hinweise in weiteren Medien wie Rundfunk oder Fernsehen
- Lautsprecherdurchsagen
- Sirenenalarm (wird in Ostholstein derzeit noch nicht genutzt)
- Cell Broadcast (Informationen des BBK)
Ein Übung der Warnung für Katstrophen-Szenarien findet regelmäig am Bundesweiten Warntag statt.
Informationen zum Warntag finden Sie auch im Flyer zum Bundesweiten Warntag und der aktuellen Pressemitteilung
Sollten Sie über diese Medien von einer Katastrophe oder Großschadenslage erfahren, können Sie davon ausgehen, dass die zuständige Behörde in Kenntnis der Lage bereits Maßnahmen zu Ihrer Sicherheit empfiehlt.
Bitte befolgen Sie diesen und informieren Sie Ihre Nachbarn (insbesondere ältere und kranke Mitbürger:innen) entsprechend. Die Katastrophenschutzbehörde wird unverzüglich die Medien beteiligen, wenn die Situation dies erfordert. Halten Sie daher Rundfunk- und Fernsehgeräte eingeschaltet und achten Sie auf aktuelle Mitteilungen.
Im Bedarfsfall richtet der Kreis Ostholstein ein Bürgertelefon unter der Telefonnummer 04521 788-755 ein. Hier erhalten Sie dann alle wichtigen Informationen. Die Freischaltung des Bürgertelefons wird über die Medien bekannt gegeben.
Für das richtige Verhalten bei verschiedenen Gefahrenlagen gibt es eine Reihe von Merkblättern, die wir hier und im Bürgerservice/ Pressedienst zur Verfügung stellen.
Auf welche Katastrophenfälle muss ich vorbereitet sein?
Der Kreis hat für eine Reihe von möglichen Katstrophenfällen Schutzpläne für Ostholstein erstellt, die einzeln aber auch zusammen eintreten können.
Dabei sind die folgenden Szenarien als realistische Gefahren eingestuft worden, auf die sich alle Einwohner:innen auch eigenverantwortlich vorbereiten sollten:
- Stromausfall / Blackout
- Unwetter / Starkregen
- Sturmflut / Deichbruch / Hochwasser / Überschwemmung
- Schneekatastrophen
- Waldbrand
- Schwere Unglücke
- Weitere möglichen Gefahrenlagen
Wie kann ich Notfälle melden?
Haben Sie selbst (als Augenzeuge) eine schwere Gefahrenlage gesehen oder von anderen (z.B. Nachbarn..) erfahren?
In beiden Fällen gilt der alte Grundsatz: Bewahren Sie Ruhe!
Melden Sie Schadensfälle bitte nur unter 110 an die Polizei oder 112 an die Integrierte Regionalleitstelle in Bad Oldesloe!
- Wo ist etwas geschehen? (Ort, Straße, Gebäude, ggf. weitere Angaben)
- Was ist geschehen?
- Wie viele Personen sind verletzt / betroffen?
- Welcher Art sind die Verletzungen?
- Warten auf Rückfragen.
Melden Sie nur das, was Sie tatsächlich wahrgenommen haben!
Vermutungen sind unbedingt als solche zu äußern!
Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und kümmern Sie sich im Rahmen der Möglichkeiten um Ihre Nachbarn; insbesondere um ältere und kranke Menschen!
Vorsorge in Eigenverantwortung: Wie kann ich mich selbst rechtzeitig auf einen Katastrophenfall vorbereiten?
Wichtig ist, dass sich alle Einwohner:innen schon rechtzeitig vor Eintritt von Gefahrenlagen oder Katastrophenfällen in Eigenverantwortung vorbereiten.
Die wichtigste Handreichung zum Thema Vorräte stammt vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das auch den Warntag organisiert. Zusammengefasst geht es darum, ausreichend Wasser, haltbare Lebensmittel sowie Taschenlampe, Kerzen und ein batteriebetriebenes oder Kurbel-Radio zuhause zu haben. Der „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ gibt genaue Mengen für einen Lebensmittelvorrat an und erläutert, welche Dokumente stets griffbereit sein sollten und was im Falle einer Katastrophe zu tun ist.
Folgende Informationen sollen Ihnen ermöglichen, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen:
Stromausfall / Blackout
Ohne Strom geht gar nichts!
Kein Telefon, kein Internet, kein Licht, kein Geldautomat, keine Supermarktkasse, kein Fahrstuhl, kein Kühlschrank, keine öffentlichen Verkehrsmittel, keine Tankstelle und vieles mehr.
Ein Stromausfall ist ein massives Krisenereignis, vor allem wenn er über mehrere Tage dauert und dann auch noch große Regionen umfasst.
- Flyer Blackout (foreign languages)
- Welche Vorbereitungen kann ich treffen?
- Persönliche Notfallvorsorge
- Wie wird mir geholfen ?
Notfall-Infopunkte im Kreisgebiet
Damit die Menschen im Kreis Ostholstein auch im Falle eines längeren flächendeckenden Stromausfalls oder bei Totalausfall der Telefonnetze noch Notrufe absetzen können, gibt es Notfall-Infopunkte. Die Gemeinden und Städte haben kreisweit insgesamt rund 134 Orte festgelegt, an denen in Notfällen Notrufe abgegeben werden können.
Über die rot markierten Punkte in der Karte können die einzelnen Notfall-Infopunkte in den Gemeinden gezielt angesteuert werden.
Sturmflut / Deichbruch / Hochwasser / Überschwemmung
Bestimmte Gefahren - wie Strumfluten oder Überschemmungen - sind überall möglich. Im Kreis Ostholstein kommt ein besonderes Risiko hinzu. Die Nähe der Ostsee schafft bei Sturmfluten und Hochwasser die Gefahr eines Deichbruchs und Hochwassergefahren insbesondere in den Küstenregionen und in tiefergelegnen Bereichen wie z.B. die Aalbeker Niederung oder den Oldenburger Graben.
Schwere Sturmfluten gab es in der Geschichte Schleswig-Holsteins immer wieder, dies schwerste zuletzt 1872 mit vielen Toten und gewaltigen Schäden auch in Ostholstein. Deiche schützen uns. Doch Deiche können überfluten oder auch brechen. Mit dem Klimawandel steigen der Meeresspiegel und die Häufigkeit von Sturmfluten.
Was kann ich selbst tun?
Die Menschen im Kreis Ostholstein sollten das Risiko kennen und wissen, wie sie sich im Ernstfall verhalten. Das Land hat hierzu eine Broschüre „Sturmflut - Wat geiht mi dat an“ veröffentlicht. Bitte lesen Sie sich diese Broschüre aufmerksam durch.
Sowohl das Land Schleswig-Holstein auf der Seite Überflutungsgefahr bei Sturmfluten, Hochwasser oder Starkregen wie auch das BBK bietet hierzu Informationen zur Vorsorge und Verhalten bei Hochwasser an.
Checkliste für den Notfall:
- batteriebetriebenes Radio einschalten.
- Strom und Gas abstellen.
- Taschenlampe bereithalten.
- Notfall-Rucksack packen: (Dokumente, Handy, warme Kleidung, Lebensmittel für 1 bis 2 Tage, Trinkwasser, Wertsachen, Geld).
- Wenn die Zeit bleibt: Möbel, Chemikalien, Farben und Kraftstoffe in höhere Stockwerke bringen und Türen abdichten.
Wie wird mir geholfen?
Im Fall einer Sturmflut werden Deichläufer alarmiert, die an den Deichen entlanglaufen und kontrollieren, ob sie Schäden aufweisen. Die Feuerwehren unterstützen die Deichläufer und schließen die Stöpen (Durchgänge in den Deichen).
Evakuierung:
Im Notfall wird die in den bedrohten Gebieten lebende Bevölkerung aus der Gefahrenzone durch Einsatzkräfte herausgebracht.
Unwetter und Starkregen
Orkane, Tornados, Wirbelstürme, heftige Gewitter, Schneechaos oder Starkregen gehören auch in unseren Breiten zum Jahreslauf. Die Schäden sind Jahr für Jahr immens. Und das nicht nur durch Jahrhundertstürme.
Lose Äste, umstürzende Bäume, herabfallende Dachpfannen und Blumenkästen – bei einem Unwetter sollte man sich nicht im Freien aufhalten. Vermeiden Sie insbesondere gefährdete Bereiche wie Wälder. Die Gefahr für Leib und Leben ist zu groß.
Treffen kann es jeden. Umso wichtiger ist es,
- Vorsorge zu treffen (Tipps des BBK),
- sich in solchen Gefahrenlagen, auf aktuelle Warnmeldungen (des BBK) oder der NINA-Warn-App zu achten und sich auf dem Laufenden zu halten,
- bei Eintritt des Unwetters sich richtig zu verhalten (Tipps des BBK),
- auch das Verhalten nach dem Unwetter (TIpps BBK) nach den Umständen zu richten.
Notfall-Infopunkte im Kreisgebiet
Damit die Menschen im Kreis Ostholstein auch im Falle eines längeren flächendeckenden Stromausfalls oder bei Totalausfall der Telefonnetze noch Notrufe absetzen können, gibt es Notfall-Infopunkte. Die Gemeinden und Städte haben kreisweit insgesamt rund 134 Orte festgelegt, an denen in Notfällen Notrufe abgegeben werden können.
Über die rot markierten Punkte in der Karte können die einzelnen Notfall-Infopunkte in den Gemeinden gezielt angesteuert werden.
Wer ist für was im Katastrophenschutz zuständig?
Katastrophenschutz ist eine ständige Aufgabe der inneren Sicherheit.
Katastrophenschutz bedeutet, die für die Abwehr oder Begrenzung von Katastrophen notwendigen Maßnahmen vorzubereiten sowie Katastrophen und schwere Gefahrenlagen unter Anwendung von Notfallplänen wirksam zu bekämpfen.
Im Ernstfall geht es darum, auf eindeutiger rechtlicher Grundlage mit Hilfe einer klar gegliederten, funktionstüchtigen organisatorischen Konzeption unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen der Katastrophenabwehr einzuleiten.
Der Kreis Ostholstein ist als untere Katastrophenschutzbehörden für Katastrophenschutzaufgaben in seinem Hoheitsbereich verantwortlich.
Katastrophen werden vor Ort von den öffentlichen und privaten Katastrophenschutz- und Hilfeleistungsorganisationen bekämpft. Hierzu gehören in Ostholstein die Gemeinden mit ihren Feuerwehren, der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser-Hilfsdienst und das Technische Hilfswerk.
Im Bereich des Katastrophenschutzes werden folgende Aufgaben vom Kreis Ostholstein wahrgenommen:
- Aufstellung des Katastrophenschutzes (KatS)
- Beschaffungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Versicherungsangelegenheiten im KatS
- Einsatzpläne, Anlegung und Durchführung von Übungen
- Verwaltung der Liegenschaften des KatS
- Zivilschutzangelegenheiten
- Personelle Angelegenheiten im Bereich der KatS-Fachdienste und des Führungsstabes
- Überwachung der Ausbildung und Verwaltungsangelegenheiten
- Freistellung von KatS-Helfern vom Wehr- bzw. Zivildienst, Überwachung der Dienstbeteiligung, Widersprüche
- Manöverangelegenheiten; einschließlich Manöverschäden
Übungen des Katastrophenabwehrstabes
Der Kreis Ostholstein führt regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, eine Übung durch, in der das Vorgehen in Krisensituationen geübt werden soll.
Hier ein paar Informationen zu vorangegangenen Übungen:
14. - 16.11.2022 - "Sommerbrise":
Brand, Sturm, Überschwemmung und Stromausfall - Katastrophenabwehrstab übt erfolgreich komplizierte Gefahrenlage
Merkblätter und Broschüren für Katastrophenfälle
Stromausfall - Vorsorge und Selbsthilfe
Stromausfall - Informationen für Kinder
Starkregen - Herausforderung für den Bevölkerungsschutz
Die unterschätzten Risiken »Starkregen« und »Sturzfluten«
Hochwasserschutzfibel - Objektschutz und bauliche Vorsorge
Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen (Ratgeber)
Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen (Checkliste)
Sturmflut - wat geiht mi dat an? (Broschüre)