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Jugendschöff:innen-Wahl 2023

Ehrenamtlich mit Verantwortung - Der Kreis Ostholstein sucht Jugendschöffinnen und Jugendschöffen.

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Jugendschöffinnen und -schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Auch in unserem Kreis werden Frauen und Männer gesucht, die dieses Ehrenamt an den Amtsgerichten Eutin, Oldenburg in Holstein und Lübeck sowie am Landgericht Lübeck wahrnehmen möchten.

Bewerbung beim Jugendamt

Bewerbungen um die Aufnahme in die Vorschlagslisten für die drei Amtsgerichte und das Landgericht Lübeck nimmt der Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe des Kreises Ostholstein gerne entgegen.

Bewerben

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 09.06.2023 an den

Kreis Ostholstein
Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe
Frau A. Wohlert / Herrn E. Schulz

Lübecker Str. 41
23701 Eutin

oder per E-Mail an jugendschoeffen-wahl@kreis-oh.de

Und so funktioniert´s:

Jugendschöff:innen sind ehrenamtliche Richter:innen für die Rechtsprechung in Jugendstrafsachen. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen ein und tragen damit zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung bei. Bei der Urteilsfindung haben sie das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter:innen. Das Jugendschöffenamt ist damit ein ungewöhnlich interessantes Ehrenamt mit besonderer Verantwortung.

Jugendhilfeausschuss stellt Vorschlagslisten auf

Es ist Aufgabe des Jugendhilfeausschusses des Kreises Ostholstein, dafür Vorschlagslisten aufzustellen. Diese Listen sollen mindestens doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten enthalten, wie Schöff:innen benötigt werden, um dem Wahlausschuss überhaupt eine Wahl zu ermöglichen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim jeweiligen Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöff:innen.

Voraussetzungen

Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und Erfahrung mit Jugendlichen

Gesucht werden Menschen, die im Kreis Ostholstein wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind sowie über Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und besondere Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen verfügen. Die deutsche Staatsangehörigkeit und gute Kenntnisse der deutschen Sprache werden vorausgesetzt. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art werden dagegen nicht erwartet. Im Gegenteil: Wer hauptberuflich in oder für die Justiz tätig ist – neben Richter:innen, z.B. Rechtsanwält:innen, Bewährungshelfer:innen oder Bedienstete im Polizei- oder Strafvollzugsdienst - darf dieses Ehrenamt nicht ausüben. Religionsdiener:innen sollen ebenfalls nicht zu Jugendschöff:innen gewählt werden.

Jugendschöff:innen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen:innen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin/ eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Schöff:innen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat.

In der Beratung mit den Berufsrichter:innen müssen Schöff:innen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch oder opportunistisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den/die Angeklagte:n wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.