Zuständigkeits·finder:
Leistungen von A bis Z
Wo erledige ich was?
Wer ist zuständig für mich?
Der Zuständigkeits·finder hilft Ihnen, Informationen zu finden.
Die Ämter erledigen dann für Sie Ihre Anfragen.
Zum Beispiel
- Ich will heiraten.
- Ich will in eine neue Wohnung umziehen.
Dann sagt mir der Zuständigkeits·finder:
- Welches Amt ist dafür zuständig?
- Welcher Mit·arbeiter ist dafür auf dem Amt zuständig?
- Wie und wann erreiche ich den zuständigen Mit·arbeiter?
- Welche Unter·lagen brauche ich?
- Was muss ich bezahlen?
Sie müssen 2 Informationen eingeben.
- Schreiben Sie in das Such·feld, was Sie suchen.
Zum Beispiel: Personal·ausweis.
- Wählen Sie nun Ihren Wohn·ort aus.
Sie können auch auf einen Buchstaben klicken.
Dann werden Ihnen alle Leistungen angezeigt, die mit diesem Buchstaben anfangen.
Klicken Sie auf SUCHEN.
Politische Partei: Gründung
Leistungsbeschreibung
Eine Partei ist eine Vereinigung von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit in der gesamten Bundesrepublik oder in einem Land auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes in den Parlamenten mitwirken will.
Eine Partei muss nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere
- nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation,
- nach der Zahl ihrer Mitglieder und
- nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit
eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten.
Die Gründung einer neuen Partei vollzieht sich nach bundesrechtlichen Vorgaben, über die das Bundesministerium des Innern (BMI) und der Bundeswahlleiter informieren.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen