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Aufhebung der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Arbeitsaufnahme von Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern gemäß § 18 Abs. 4 und 5 BSHG

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung


                                                                                                                                                                                                                                                     50.20                                                          

Aufhebung
der Richtlinien
über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Arbeitsaufnahme
von Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern
gem. § 18 Abs. 4 und 5 BSHG
 

Aufgrund der Rechtsänderungen in Verbindung mit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches II haben die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Arbeitsaufnahme von Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern gem. § 18 Abs. 4 und 5 BSHG, die der Kreisausschuss des Kreises Ostholstein mit Beschluss vom 31.08.1997 erlassen hat , ihre Anwendungsmöglichkeit verloren.

Aus diesem Grunde werden hiermit auf Beschluss des Hauptausschusses des Kreises Ostholstein vom 16.03.2010 die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Arbeitsaufnahme von Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern gem. § 18 Abs. 4 und 5 BSHG rückwirkend zum 01.01.2005 aufgehoben.
 

Eutin, 30.03.2010
 

Kreis Ostholstein
Der Landrat

gez. Reinhard Sager                         (L.S)

Landrat


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.5809 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 09.04.2010. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).