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BaföG für Auszubildende - Kreis informiert

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Auszubildende haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, auf Antrag eine Ausbildungsförderung (BaföG) zu erhalten. Wie der Kreis Ostholstein mitteilt, gelte dies für Antragsteller, die eine weiterführende allgemeinbildende Schule ab der Klasse 10 besuchen oder einen Bildungsgang mit berufsqualifizierendem Abschluss gewählt haben. Grundsätzlich, so der Kreis zu den weiteren Voraussetzungen, muss der Antragsteller außerdem entweder bei den Eltern wohnen oder eine eigene Wohnung haben und darf bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Zu den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen gehören auch Berufsfachschulen einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung ab Klasse 10 sowie Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt. Förderungsfähig sind grundsätzlich die Bildungsgänge kaufmännischer Assistent, technischer Assistent, Ausbildung zur Fachkraft für Pflegeassistenz, sozialpädagogischer Assistent und Erzieher.

Die Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch ab dem Monat, in dem der Antrag schriftlich beim Kreis eingeht. Die Höhe des Bedarfs richtet sich nach der Schulart und der Art der Unterbringung. Die Leistungen sind vom Einkommen und Vermögen des Auszubildenden, seines Ehegatten und seiner Eltern abhängig.

Antragsformulare können beim Kreis Ostholstein, Fachdienst Soziale Hilfen, Amt für Ausbildungsförderung, Lübecker Str. 41, 23701 Eutin, angefordert oder im Internet unter www.dasneueBaföG.de heruntergeladen werden. Weitere Informationen gibt es auch beim Amt für Ausbildungsförderung des Kreises unter der Telefonnummer 04521 / 788–0.