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Bekanntgabe der Badegewässerliste gemäß § 11 der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 09. April 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 234)

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung

 

Bekanntgabe der Badegewässerliste gemäß § 11 der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein vom 09. April 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 234)

 

Der Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholstein gibt bekannt, dass gemäß § 3 Abs. 1 der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein eine Liste der Badegewässer erstellt wird.
 

Nach § 11 der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein können Bürgerinnen und Bürger Anregungen bei der Erstellung der Badegewässerliste einbringen.
 

Die Badegewässerliste kann vom 10.03.2010 bis zum 31.03.2010 im Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholstein, Holstenstr. 52, 23701 Eutin, Tel.:04521/788 - 193, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
 

Eutin, den 05.03.2010
 

Kreis Ostholstein
Der Landrat
Fachdienst Gesundheit
Im Auftrage
gez. Dr. Maria Kusserow
- Ltd. Kreismedizinaldirektorin -
 


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.5729 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 09.03.10. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).