Enteignung von Grundeigentum - Herr Heinrich Ehmcke-Kasch, Bosau
Amtliche Bekanntmachung
Enteignung von Grundeigentum
Bekanntmachung des Innenministeriums - Vorsitzender der Enteignungsbehörde -
Kiel, den 09.12.2008 - IV328 - 144.1 - 1.1 - 55 - 33 / 02
Zur Feststellung der Entschädigung für das anlässlich des Neubaus/der Verlegung der L174 - Westtangente Eutin - in Anspruch genommene nachstehend bezeichnete Grundeigentum:
Grundbuch Blatt Flurstück Flur Gemarkung Größe in m2
Bosau 865 61/2 (tlw.) 1 Eutin ca. 16.227
eingetragener Eigentümer: Herr Heinrich Ehmcke-Kasch, Bosau
habe ich Termin zur mündlichen Verhandlung für
Mittwoch, den 14. Januar 2009 um 10.00 Uhr
im Innenministerium ( Raum 317 ),
Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel
anberaumt.
Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich.
Diejenigen, denen ein Recht an dem o. a. Grundstück oder ein Recht an einem dieses Grundstück belastenden Rechts zusteht - Verfahrensbeteiligte nach § 106 Abs. 1 Nr. 1 - 6 BauGB in der Neufassung der Bekanntmachung vom v. 23. 9.2004 (BGBl. I, S. 2414); zuletzt geändert durch Art. 21 G v. 21.6.2005 (BGBl I, S. 1818) werden hiermit gem. § 108 Abs. 5 BauGB aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen. Auch bei Nichterscheinen kann die Entschädigung festgestellt und über andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden.
Inken Melwing (L.S.)
-Vorsitzende der Enteignungsbehörde-
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.4776 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 22.12.2008. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).