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Festliche Einbürgerungsfeier im Kreishaus

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Aus 17 verschiedenen Staaten kommende Personen erhielten kürzlich im Rahmen einer festlichen Feier ihre Einbürgerungsurkunden aus den Händen von Landrat Reinhard Sager im Eutiner Kreishaus. Musikalisch wurde die Feierstunde von Angelika Eger und Dr. Götz Ahrens von der Kreismusikschule begleitet. Auf Einladung des Kreises Ostholstein finden bereits seit 2009 in regelmäßigen Abständen Einbürgerungsfeiern statt, um die Integration der neuen deutschen Staatsangehörigen zu würdigen.  

„Jeder fünfte von uns Deutschen hat inzwischen familiäre Wurzeln im Ausland, Tendenz steigend“, betonte Landrat Sager in seiner Festrede und wies damit auf die zunehmende Bedeutung der Einwanderung auch für die deutsche Gesellschaft hin. Er erinnerte an das 65-jährige Bestehen der Bundesrepublik Deutschland und den Mauerfall vor 25 Jahren. „Mit dem Grundgesetz wurde das Fundament geschaffen für ein friedliches, pluralistisches und demokratisches Gemeinwesen in Deutschland.  Zu diesem Deutschland sagen Sie heute auf neue Weise "ja", so Landrat Sager und hieß die neuen Staatsbürger herzlich willkommen.

Die neuen deutschen Staatsbürger gelobten feierlich, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten. Mit der Einbürgerung haben sie nun eine Vielzahl von Rechten und Pflichten erworben, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbrieft und ausschließlich deutschen Staatsangehörigen vorbehalten sind. Dazu gehören beispielsweise das Recht zu wählen und gewählt zu werden, das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, das Recht auf selbständige Erwerbstätigkeit und der Schutz vor Ausweisung und Auslieferung in und an andere Staaten.

Im Jahr 2014 wurden damit bisher insgesamt 79 Personen mit ausländischer Herkunft in Ostholstein eingebürgert. Davon stammt die größte Gruppe aus der Ukraine (8 Personen), gefolgt von der Republik Kosovo (7  Personen) und dem Irak (6 Personen).

Hintergrund:

Seit 2001 sind die Kreise und kreisfreien Städte für Einbürgerungen zuständig. Bis dahin wurde die überwiegende Zahl der Einbürgerungen durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein vorgenommen. Die Übertragung ging einher mit einer Reformierung des Einbürgerungsrechts. Im Jahre 2000 wurde die Einbürgerung von Personen mit langjährigem Aufenthalt erleichtert und eine einheitliche Gebühr eingeführt.

Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz müssen die Einbürgerungsbewerber inzwischen über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, die über einen Test nachzuweisen sind. Seit 2008 werden darüber hinaus auch Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland und der Lebensverhältnisse im Land verlangt. Besondere Integrationsleistungen werden durch eine Verkürzung der Regelaufenthaltszeiten gewürdigt. Des Weiteren wurde eine zu zahlende Gebühr festgelegt.