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I. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Ostholstein für das Haushaltsjahr 2010 (weiterführender Link)

Autor/in: infocenter
Quelle: Kreis Ostholstein

Amtliche Bekanntmachung

I. Nachtragshaushaltssatzung

des Kreises Ostholstein

für das Haushaltsjahr 2010

 

 

Aufgrund des § 57 Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung und § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein wird nach Beschluss durch den Kreistag vom 5.10.2010 für das Jahr 2010 folgende I. Nachtragshaushaltssatzungerlassen:

 

 

 

§ 1

 

Es werden neu festgesetzt:

 

1. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

 

von bisher

428,61

auf

439,61

 

§ 2

 

Die übrigen Festsetzungen der Ursprungshaushaltssatzung bleiben unverändert.

 

 

 

Eutin, den 8. November 2010

                                                             

                                                                                          Reinhard Sager

                                                             L.S.                              Landrat

 


Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.6251 archiviert.
Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 10.11.2010. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).