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Bekanntmachung

Autor/in: infocenter
Quelle: FD Personal und Organisation


Aufgrund der §§ 4 und 27 Abs. 3 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein i.V.m. § 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Kreistages vom 05.04.2011 die folgende I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung des Kreises Ostholstein vom 16.12.2008 erlassen:
 
Artikel 1
 
§ 1 der Entschädigungssatzung wird wie folgt gefasst:
 
 
§ 1
Kreistagsmitglieder
 
(1)       Die Kreistagsmitglieder erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine Aufwandsentschädigung, die teilweise als monatliche Pauschale und teilweise als Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen des Kreistages, der Ausschüsse mit Ausnahme des Hauptausschusses nach § 40 a der Kreisordnung, der Fraktionen und Teilfraktionen, an sonstigen in der Hauptsatzung des Kreises bestimmten Sitzungen sowie für sonstige Tätigkeiten für den Kreis gewährt wird.
 
(2)       Die monatliche Pauschale beläuft sich auf 90 % des entsprechenden Höchstbetrages nach der EntschVO. Das Sitzungsgeld beträgt pro Sitzung 90 % des entsprechenden Höchstbetrages nach der EntschVO.
 
(3)       Für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse, denen sie nicht angehören, erhalten die Kreistagsmitglieder ein reduziertes Sitzungsgeld in Höhe von 26 % des entsprechenden Höchstbetrages nach der EntschVO.
 
 
 
Artikel 2
 
 
Die I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung des Kreises Ostholstein tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft und gilt rückwirkend zum 01.01.2009.
 
 
Eutin, 08.04.2011
 
 
 
gez. Reinhard Sager              (L.S.)
Landrat

Hinweis

Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.6831 archiviert.Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 18.04.2011. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).