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Neue Schulrätin in Ostholstein

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Maike Jennert wurde heute (30. September) als neue Schulrätin im Kreis Ostholstein in feierlicher Runde von Landrat Reinhard Sager offiziell in ihr Amt eingeführt. Die 37-Jährige ist damit Nachfolgerin von Schulrätin Annegret Dube, die im November letzten Jahres verabschiedet wurde. Frau Jennert wird die Aufgaben für den Schulaufsichtsbezirk Nord zuständig sein. An der Amtseinführung nahmen unter anderem auch Schulrat Manfred Meyer und Ministerialdirigentin Dr. Gertrud Weinriefer-Hoyer aus dem Bildungsministerium teil.

Landrat Sager freute sich, dass das Schulamt nach fast einjähriger Stellenvakanz wieder komplett ist. Er wünschte der neuen Schulrätin für die Fülle an Aufgaben viel Glück und Kraft. „Nach dem Schulgesetz bestehen die Schulämter aus dem Landrat und den Schulaufsichtsbeamten. Ich bin der festen Überzeugung, dass die enge Zusammenarbeit in Ostholstein im Interesse der Schulen auch weiterhin gut funktionieren wird.“ Besonders in Fragen der Schulentwicklung wurden bisher die für die Entwicklung der Schullandschaft im Kreisgebiet notwendigen Schritte gemeinsam konzipiert. So konnten viele gemeinsame Projekte für eine zukunftsfähige Lern- und Lebenssituation der Schüler - beispielsweise bei den Ganztagsangeboten - gestaltet werden.

Die neue Schulrätin studierte in Kiel die Fächer Chemie, Deutsch und Geschichte für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen. An der Ludwig-Maximilians-Universität in München qualifizierte sie sich außerdem für das Fach Kunsterziehung. Das Referendariat absolvierte Maike Jennert in Bayern und kehrte nach einer mehrjährigen Tätigkeit an einer Volksschule in Rosenheim 2002 nach Schleswig-Holstein zurück. Hier wurde sie Leiterin der St.-Jürgen-Grundschule in Schleswig. In dieser Zeit richtete sie an ihrer Schule ein DaZ-Zentrum für die Förderung im Fach Deutsch von Kindern mit Migrationshintergrund ein. Ein weiteres landesweites Projekt war die akustische Sanierung von Klassenräumen. Neben der normalen Unterrichtstätigkeit engagierte sich Jennert in den Bereichen Fortbildung und Unterrichtsentwicklung, wirkte mit an der Erarbeitung der zentralen Deutschtests für die Hauptschulen in Bayern und erarbeitete spezielle Unterrichtseinheiten zur Hörförderung.

In Schleswig-Holstein war Maike Jennert Multiplikatorin zur Einführung der Bildungsstandards im Fach Mathematik an Grund- und Hauptschulen und danach vier Jahre Mitglied der EVIT-Teams (Evaluation im Team), auch Schul-TÜV genannt. Ihr Einsatzgebiet waren dabei die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland. An der Universität Flensburg nahm sie als Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Prüfungen für das Erste Staatsexamen ab. Daneben arbeitete Jennert ehrenamtlich unter anderem im Kriminalpräventiven Rat der Stadt Schleswig mit. Die neue Schulrätin ist verheiratet und hat eine Tochter.

 

Hintergrund:
Die Schulaufsichtsbehörde hat die Rechtsaufsicht über die Schulträger. Untere Schulaufsichtsbehörde ist das Schulamt. Oberste Schulaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Bildung und Kultur. Sie ernennt auch die Schulräte. Zuständig ist die untere Schulaufsichtsbehörde in den Kreisen für die Aufgaben hinsichtlich der Grundschulen, Regional- und Gemeinschaftsschulen und Sonderschulen, die oberste Schulaufsichtsbehörde hinsichtlich der Gymnasien, Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe, berufsbildenden Schulen und besonderen Versuchsschulen, sowie bei den Schulen, deren Träger das Land ist. Das Schulamt ist eine untere Landesbehörde und besteht aus dem Landrat und einer oder mehreren Schulräten. 

Bei der Erfüllung der Aufgaben des Schulamtes wirken der Landrat und die Schulräte zusammen. Die Schulräte sind Landesbeamte. Die persönlichen Kosten der Schulräte trägt das Land. Im übrigen tragen die Kreise und die kreisfreien Städte die Verwaltungs- und Zweckausgaben der unteren Schulaufsichtsbehörde. Schulaufsichtsbeamtinnen und Schulaufsichtsbeamte müssen die Befähigung für mindestens eine Lehrerlaufbahn besitzen, die in der Regel einer der Schularten entspricht, deren Beaufsichtigung ihnen übertragen werden soll.