Inhalt

Online-Terminvergabe für Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Der Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholstein ermöglicht jetzt auch über das Internet und damit online Terminvereinbarungen für Belehrungen zur Lebensmittelhygiene nach dem Infektionsschutzgesetz. Der neue Bürgerservice unter www.kreis-oh.de/belehrung bietet außerdem einen übersichtlichen Terminkalender und damit die Möglichkeit, sich eine passende Veranstaltung auszuwählen.

Und so geht es: Ein Klick auf den ausgewählten Termin informiert über die Anzahl der freien Plätze. Das ist besonders für Betriebe interessant, die ihre Angestellten gesammelt zur Belehrung anmelden wollen. Anschließend müssen die Angaben zur Person gemacht werden. Nach Abschluss dieser Reservierung erhält der Teilnehmer eine E-Mail mit einem Link, der innerhalb von 24 Stunden aktiviert werden muss. Diese Aktivierung sei wichtig, so der Fachdienst, denn erst dann ist der Termin auch verbindlich gebucht.

Die Gesundheitsbelehrungen finden in Eutin (Holstenstraße 52) und in Oldenburg in Holstein (Mühlenkamp 5) statt. Die Teilnahme wird bescheinigt, die Gebühr dafür beträgt 25 Euro. Ein gültiger Personalausweis ist mitzubringen.

Wer keinen Internet-Zugang hat, kann sich weiterhin telefonisch unter der Telefonnummer 04521 / 788-172 oder 788-173 an den Fachdienst Gesundheit wenden.

 

Wer braucht eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz?

Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel verarbeiten oder zubereiten, müssen sie besucht haben: eine Lehreinheit über die richtige Küchenhygiene. Rund 90 Minuten dauert die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz im Fachdienst Gesundheit des Kreises Ostholstein - mit einem anschaulichen Film und Erläuterungen über Ansteckungsrisiken und Hygiene.

Egal, ob im Kindergarten, in der Schule, in Kneipen, Restaurants, Mensen, Vereins- oder Pflegeheimen: Jeder, der regelmäßig Speisen für mehrere Personen außerhalb des privaten Bereichs zubereitet, muss sich laut Infektionsschutzgesetz über die Einhaltung der Hygiene belehren lassen. Der Fachdienst Gesundheit stellt über die Belehrung eine Bescheinigung aus, die bei erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als drei Monate sein darf. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter nach Aufnahme der Tätigkeit (Betriebshygiene festlegen) und nachfolgend alle zwei Jahre erneut zu belehren und dies zu dokumentieren.