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Schienen-Hinterlandanbindung FBQ: Sager begrüßt Entscheidung zum Raumordnungsverfahren

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Landrat Reinhard Sager begrüßte heute (10. Mai) die Entscheidung der Landesregierung, ein Raumordnungsverfahren für die Schienenhinterland-Anbindung der festen Fehmarnbelt-Querung durchzuführen. Dies sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer verträglichen Trassenführung und zur stärkeren Einbindung der regionalen Öffentlichkeit in das Planungsverfahren. „Der Kreis Ostholstein hat sich im Interesse der ganzen Region in den letzten Monaten immer wieder mit Nachdruck für ein Raumordnungsverfahren eingesetzt. Die jetzt getroffene Entscheidung ist daher ein Erfolg für unsere Forderungen, die Belange der betroffenen Städte und Gemeinden stärker in die Planungen einzubeziehen und ein transparenteres Verfahren zu erreichen, so der ostholsteinische Landrat.

Das Raumordnungsverfahren sei aus Sicht des Kreises ein gutes Instrument zur Abwägung unterschiedlicher Trassenvarianten für die gesamte Schienenstrecke von Bad Schwartau bis Puttgarden unter Berücksichtigung verschiedenster ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte. Die derzeit laufende „Betroffenheits­analyse“ im Auftrag des Kreises füge sich hier ganz hervorragend in den Untersuchungs­rahmen, so dass die Ergebnisse der Analyse in jedem Fall in das Raumordnungsverfahren eingebracht werden können. „Als Baustein des offiziellen Raumordnungsverfahrens kann die Betroffenheitsanalyse für die Region von besonderem Nutzen sein und eine noch höhere Schlagkraft entwickeln“ betonte Sager. Die besonderen Betroffenheiten von Anwohnern und Tourismusbetrieben vor Ort werden in diesen Tagen und in der kommenden Wochen im Rahmen von neun Workshops ermittelt, die zentraler Bestandteil der Betroffenheitsanalyse sind.

Das Raumordnungsverfahren gewährleistet aber auch eine frühzeitige Einbindung der Region in das Planungs- und Abwägungsverfahren durch die sogenannte „Antragskonferenz“. Sie ist ein fester Bestandteil in der Vorbereitungsphase des Verfahrens. An dieser Konferenz könnten neben der Deutschen Bahn als Planungsträger, den zuständigen Landesministerien und Fachbehörden unter anderem auch die Kommunen, Naturschutzverbände und Bürgerinitiativen teilnehmen. So würden die örtlichen Belange und Problempunkte schon bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens Berücksichtigung finden. Ohne Raumordnungsverfahren würden dagegen erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt und nach Festlegung einer Vorzugsvariante durch die Deutsche Bahn im Rahmen des Planfeststellungsverfahren Stellungnahmen der betroffenen regionalen Akteure möglich sein.