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Suchtberatung in Ostholstein zukünftig durch zwei Träger

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein


Eutin. Die Suchtberatung in Ostholstein teilen sich ab 1. Januar 2013 zwei soziale Träger. Für den Kreisnorden übernimmt die Aufgabe zukünftig die Ambulante und teilstationäre Suchthilfe des Landesvereins für Innere Mission Schleswig-Holstein (ATS), für den Kreissüden die Vorwerker Diakonie. Die Verträge wurden heute (4. Dezember) im Eutiner Kreishaus von den Beteiligten unterschrieben. Landrat Reinhard Sager sieht in der Unterzeichnung einen wichtigen Schritt: „Durch die gleichmäßige Mittelverteilung auf Nord und Süd soll nun auch die Versorgung im Süden deutlich verbessert werden.“ Aus dem Südkreis gibt es seit einigen Jahren Rückmeldungen über eine Unterversorgung.
 
Mit den Verträgen werden die Aufgaben der ambulanten Suchthilfe nach dem Gesundheitsdienst-Gesetz und dem Psychisch-Kranken-Gesetz übertragen. Zu diesen Aufgaben gehören die Beratung, Begleitung und Information von Suchtkranken, Suchtgefährdeten und deren Angehörigen. Die Verträge gelten für die Zeit vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2017.

Im Rahmen eines vorab durchgeführten Auswahlverfahrens durch den Fachdienst Gesundheit des Kreises wurden der ATS in Bietergemeinschaft mit dem Kirchenkreis Ostholstein für die Region Nord und der Vorwerker Diakonie für die Region Süd jeweils der Zuschlag erteilt. 30 mögliche Träger in Schleswig-Holstein waren vorab gebeten worden, ein Angebot abzugeben. Bisher wurden die Leistungen der Suchtberatung nach den Regionen Nord, Mitte und Süd an die Träger ATS, AWO und den Kirchenkreis Ostholstein vergeben. Zusätzlich wurden Mittel für die kreisweite Prävention an die AWO, eine Zusatzmaßnahme im Nordgebiet an die ATS und ein Zuschuss für Prävention und Beratung an den Verein Lichtblick gezahlt.
 
Nach einem neuen landeseinheitlichen Standard war die Neuschneidung der bisherigen drei Gebiete in die Region Nord und Süd notwendig. Das bisherige Budget für die Suchtberatung wird dabei jeweils zur Hälfte verteilt. Es findet keine Separierung von Leistungen für Sondermaßnahmen und Prävention mehr statt.
 
Die durch die Gemeinden des Nordkreises bisher erbrachten Mittel von jährlich 40.900 Euro für Grundleistungen sollen zukünftig auf den Bereich der Prävention für diese Region und damit im Aufgabenfeld der Kommunen konzentriert werden. Die für den gleichen Zweck gewährten Mittel des Landes aus dem Sozialvertrag II in Höhe von rund 40.000 Euro werden ebenfalls gleichmäßig auf die Regionen Nord und Süd verteilt. Der Kreis stellt für die Suchberatung insgesamt 244.000 Euro zur Verfügung.