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Bekanntmachung

Autor/in: infocenter
Quelle: FD Personal und Organisation


Die Wahlzeit des Kreisjägermeisters und seines Stellvertreters läuft am 13.12.2011 ab, so dass eine Neuwahl erforderlich wird.
 
Aufgrund des Erlasses zum Verfahren zur Wahl der Kreisjägermeisterin oder des Kreisjägermeisters des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vom 15.01.2009 fordere ich hiermit zur Abgabe von Wahlvorschlägen auf.
 
Die Wahlvorschläge müssen bis zum 30.06.2011, 12.00 Uhr, bei der unteren Jagdbehörde des Kreises Ostholstein, 23701 Eutin, Lübecker Straße 41, Zimmer 035, eingegangen sein.
 
In einem Wahlvorschlag darf nur aufgenommen werden, wer der Aufnahme zugestimmt hat und nach § 34 Abs. 3 des Landesjagdgesetzes (LJagdG) in der Fassung vom 13.10.1999 (GVOBl. Schl.-H. Seite 300) wählbar ist.
 
Der Wahlvorschlag muss von mindestens 25 im Kreis Ostholstein Wahlberechtigten unterschrieben sein.
 
Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten. Gleichzeitig ist für diese bzw. diesen eine Stellvertreterin / ein Stellvertreter zu benennen.
 
Die Bewerber/innen und Ihre Stellvertreter/innen sind mit Zu- und Vornamen, Geburtstag, Anschrift und Nummer des Jagdscheines so deutlich zu bezeichnen, dass über ihre Persönlichkeit kein Zweifel besteht.
 
Wahlberechtigt in diesem Sinne und damit zur Teilnahme an der Wahl der Kreisjägermeisterin oder des Kreisjägermeisters ist nach § 34 Abs. 4 Landesjagdgesetz wer,
 

Inhaberin oder Inhaber eines Jahresjagdscheines ist und
im Kreis Ostholstein den Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat oder Inhaberin bzw. Inhaber eines Eigenjagdbezirkes ist oder eine Jagd gepachtet hat.
 
Eutin, 01.06.2011 
Kreis Ostholstein
Der Landrat
- als untere Jagdbehörde - 
  
  
  
 

Hinweis

Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.6937 archiviert.Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 07.06.2011. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).