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Wartungsverträge für Kleinkläranlagen jetzt abschließen

Autor/in: Die Pressesprecherin
Quelle: Kreis Ostholstein

Eutin. Der Abschluss eines Wartungsvertrages für alle in Betrieb befindlichen nichttechnischen Kleinkläranlagen ist mit der Einführung neuer technischer Regeln seit Anfang des Jahres zwingend vorgeschrieben. Die Wasserbehörde des Kreises Ostholstein hatte hierfür den Betreibern eine Frist zur Umsetzung bis zum 31. März gegeben. Zwar hätten schon einige Betreiber Wartungsverträge vorgelegt, heißt es jetzt in einer Pressemitteilung des Kreises, eine Vielzahl würde jedoch noch fehlen. Die Behörde empfiehlt daher, noch ausstehende Wartungsverträge möglichst zeitnah abzuschließen. Wegen der gesetzlichen Verpflichtung zum Abschluss eines Wartungsvertrages müsse die Wasserbehörde ansonsten säumige Betreiber in Kürze diesbezüglich persönlich zur Abgabe auffordern.

Betreiber von Abwassergemeinschaften müssen dabei beachten, mit dem Wartungsdienst nur einen Wartungsvertrag für die gesamte Abwasseranlage abzuschließen. In diesem Vertrag sind die Mitnutzer sowie deren vorgehaltenen Klärgruben zu benennen. Die Wartungsdienste sind hierüber entsprechend informiert.

Zur Erleichterung der Suche nach einer Wartungsfirma finden Sie hier eine Liste mit zugelassenen Unternehmen.

Weitere Auskünfte geben die Mitarbeiter der Wasserbehörde unter den Telefonnummern 04521 / 788–844, 788-855 oder 788-868.

Hintergrund:
Nichttechnische Kleinkläranlagen sind beispielsweise Klärteiche, Sandfiltergräben, Pflanzenbeete und Untergrundverrieselungen in Verbindung mit einer Dreikammergrube (Klärgrube). Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist die gesamte nichttechnische Kleinkläranlage, hierzu zählt auch die Klärgrube, regelmäßig im Abstand von zwei Jahren warten zu lassen.