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Bekanntmachung des Kreises Ostholstein

Autor/in: S. Kiemstedt
Quelle: FD Regionale Planung

Zweite Anhörung der Öffentlichkeit zur Aufstellung der Teilfortschreibung
des Regionalplanes Schleswig-Holstein 2011
für den Planungsraum II
Kreisfreie Stadt Lübeck und Kreis Ostholstein
zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung

 
Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hatte am 28. Juli 2011 die Entwürfe für die Teilfortschreibungen der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und vom 15. August bis 15. November 2011 hierzu ein erstes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Am 27. März 2012 – nach Auswertung aller eingegangenen Stellungnahmen – hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass gemäß § 10 Absatz 1 Satz 4 Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich ist.
 
Entsprechend dem Beschluss der Landesregierung vom 27. März 2012 wird im zweiten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren auch der Öffentlichkeit im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 10 ROG, Gelegenheit gegeben, zum Entwurf der Teilfortschreibung, die für jeden der fünf Planungsräume jeweils aus einem Textteil, einer Karte und einem Umweltbericht besteht, Stellung zu nehmen.
 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet statt in der Zeit

vom 30. Mai bis zum 11. Juli 2012.

Das Beteiligungsverfahren wird als internetgestütztes Online-Verfahren durchgeführt. Die öffentliche Auslegung der Entwürfe der fünf Teilfortschreibungen erfolgt im o.g. Zeitraum im Internet unter www.wind-sh.de. Dort besteht die Gelegenheit, die Planentwürfe einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben.
 
Darüber hinaus liegt der zweite Entwurf des Regionalplanes für den Planungsraum II Kreisfreie Stadt Lübeck und Kreis Ostholstein in der Zeit vom 30. Mai bis zum 11. Juli 2012 im Fachdienst Regionale Planung der Kreisverwaltung Ostholstein, Lübecker Str. 41, 23701 Eutin, Zimmer 176a bis 176c während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr sowie Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr) öffentlich aus. Um telefonische Anmeldung unter Tel. 04521-788-380 wird gebeten.
 
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen hier einsehen. Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zu den Entwürfen der Teilfortschreibungen sind vorzugsweise elektronisch über die Online-Beteiligungsfunktion, per E-Mail (landesplanungS-H@im.landsh.de), per Post oder zur Niederschrift zu richten an das
 
Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
Abteilung Landesplanung, Stadtentwicklung, Wohnraumförderung, Bau- und Vermessungswesen – IV 232
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
 
Bei den Stellungnahmen bitte ich darum, folgende Hinweise zu berücksichtigen:
 
-  Zu allen Änderungen (Flächenneuausweisungen, Flächenerweiterungen und Flächenstreichungen) gegenüber dem
   Planungsstand des ersten Entwurfes kann Stellung genommen werden.

-  Unberücksichtigt bleiben Flächenneuanmeldungen und Stellungnahmen zu Flächen, die gegenüber dem 1. Entwurf
   unverändert geblieben sind, soweit sich hieraus keine neuen abwägungsrelevanten Tatsachen ergeben.
 
Auf die Bekanntmachung des Innenministeriums vom 08.05.2012 (Amtsblatt Schleswig-Holstein S. 471) über die zweite Anhörung der Öffentlichkeit zur Teilfortschreibunge der Regionalpläne weise ich hin.
 
Eutin, den 23.05.2012
 
gezeichnet
Horst Weppler
Fachdienstleiter

Hinweis

Diese Bekanntmachung ist unter dem ID-Code 335.7933 archiviert.Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 25.05.2012. (Es zählt der Tag der letzten Veröffentlichung in der Tageszeitung und im Internet).