Änderung persönlicher Daten der Betriebsleitung der Handwerkskammer mitteilen

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In der Handwerksrolle werden neben betriebsbezogenen Daten solche zur Betriebsleitung gespeichert. Ändern sich die persönlichen Daten (elektronische Kontaktdaten, Adresse) der Betriebsleitung, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.

Verfahrensablauf

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der persönlichen Daten der Betriebsleitung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

Voraussetzungen

Relevante persönliche Daten der eingetragenen Betriebsleitung haben sich geändert.

Erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung

Kosten

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

Frist

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.09.2022
Fachlich freigegeben durch:

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen