Anerkennung von Weiterbildungsabschlüssen für Psychotherapeuten

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Durch den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung in Bereichen werden einge­hende und besondere Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen und Fertigkeiten nachgewiesen, welche zur Ankündigung einer speziellen psychotherapeutischen Tätigkeit durch Führen einer Zusatzbezeichnung in einem Bereich nach Maßgabe der Weiterbildungsordnung berechtigen.

Ansprechpunkt

Der Antrag ist an die Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein (PKSH), Alter Markt 1 - 2, 24103 Kiel, zu richten.

Erforderliche Unterlagen

Bescheinigung über die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung (alle während der Weiterbildung ausgestellt Zeugnisse/Nachweise)

Kosten

Bescheinigung über die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung (alle während der Weiterbildung ausgestellt Zeugnisse/Nachweise)

Rechtsgrundlage(n)

Weiterbildungsordnung der PKSH.