Antrag und Unterlagen und sowie Bericht der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Bundes-Immissionsschutzgesetzes veröffentlichen

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Wenn Sie als Genehmigungsbehörde die Errichtung und den Betrieb einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigen wollen, müssen Sie den Antrag nebst Dokumenten bei sich sowie an geeigneter Stelle in der Nähe des Standorts der Anlage öffentlich auslegen.

Verfahrensablauf

  • Sie geben die Auslegung über das Amtsblatt im Vorwege bekannt.
  • Sie legen den Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in Ihrer Behörde und an einer geeigneten Stelle in der Nähe des Standorts der Anlage öffentlich aus.
  • Sie nehmen Einwendungen entgegen.

Ansprechpunkt

Landesamt für Umwelt in Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um eine Anlage, die genehmigungsbedürftig ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Der Antrag auf Genehmigung eines Vorhabens
  • Die dem Antrag beigefügten Unterlagen
  • Gegebenenfalls weitere Unterlagen, die für die Entscheidung wichtig sind, da sie Angaben über Auswirkungen des Vorhabens enthalten
  • Gegebenenfalls der UVP-Bericht

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.03.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein