Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen

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Sie haben ein allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt oder wollen ein Grundstück erwerben beziehungsweise verkaufen? Dann können Sie sich auf verschiedene Weisen über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren.

Einen schnellen und kostenfreien Überblick über die Bodenrichtwerte bekommen Sie

  • bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort,
  • über Internetportale der Bundesländer,
  • oder  über das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D).
    • Hinweis: Im Saarland und in Baden-Württemberg ist der Online-Dienst nicht verfügbar.


Hinweis: Für die Grundsteuererklärung halten die Bundesländer teilweise für ihre jeweiligen Grundsteuermodelle eigens dafür vorgesehene Portale als Hilfestellung für die Abgabe der Grundsteuererklärungen bereit.

Schriftliche Auskünfte (einschließlich amtlicher Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte) können Sie beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.

Benötigen Sie die Bodenrichtwerte für Ihre Grundsteuererklärung für die Hauptfeststellung auf den 01.01.2022? Diese finden Sie unter  Schleswig-Holstein.de/Grundsteuer .

Bei Fragen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung können Sie sich an Ihr  zuständiges Finanzamt  wenden.

Voraussetzungen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.08.2022
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Onlinedienste

Rechtsbehelf

Leistungsklage auf Auskunftserteilung