Beratung und Information in sozialen Angelegenheiten

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Die Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, alle Hilfesuchenden in sozialen Angelegenheiten zu informieren und zu beraten sowie ihre Anliegen gegenüber Behörden zu vertreten. Über den Einzelfall hinaus kann die Bürgerbeauftragte im Rahmen ihrer Berichtspflicht Änderungen oder Ergänzungen gesetzlicher Regelungen vorschlagen.
Durch ihre Tätigkeit stärkt die Bürgerbeauftragte die Stellung der Hilfesuchenden gegenüber den Behörden.

Ansprechpunkt

An die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein.

Erforderliche Unterlagen

Vorhandene Bescheide zum Anliegen.

Kosten

Keine

Frist

Keine

Rechtsgrundlage(n)

Gesetz über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (Bürgerbeauftragten-Gesetz - BüG).

Hinweise (Besonderheiten)

Die Bürgerbeauftragte und ihre Mitarbeiter sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben von Behörden und Dienststellen des Landes Auskünfte einzuholen, Akten anzufordern und Stellungnahmen zu erbitten. Sie haben Zugang zu allen Behörden, Dienststellen und Einrichtungen des Landes. Die Erstellung medizinischer Gutachten oder Obergutachten kann von der Bürgerbeauftragten nicht vorgenommen werden.