Einbürgerung
Einbürgerung
Termine (Beratung und Antragstellung) können ausschließlich per E-Mail angefragt werden. Bitte richten Sie Ihre Terminanfrage nur an folgende E-Mail Adresse: terminanfrage.einbuergerung@kreis-oh.de.
Terminanfragen, die nicht an diese E-Mail-Adresse verschickt werden, werden nicht berücksichtigt.
Auf Grund des erheblich erweiterten Kreises der Anspruchsberechtigten werden Sie auf eine Warteliste gesetzt und kontaktiert sobald ein freier Termin zur Verfügung steht. Es kommt zu längeren Wartezeiten. Wir bitten um Verständnis.
Ausführliche Informationen zur Einbürgerung finden Sie unten auf dieser Seite unter Einbürgerung.
Hinweis zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts
Der Bundestag hat am 19.01.2024 abschließend über den Regierungsentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beraten. Dieses Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten! Dies erfolgt ungefähr 3 Monate nach Verkündung.
Bitte stellen Sie entsprechende Anfragen erst, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw48-de-staatsangehoerigkeitsrecht-979630
Eine vorzeitige Bearbeitung Ihres Antrages ist nicht möglich. Einbürgerungen sind nur nach dem jetzt geltenden Recht möglich.
Volltext
Einbürgerung
Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht regelmäßig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Seit acht Jahren ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Identität und bisherige Staatsangehörigkeit sind geklärt
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
- Im Besitz eines unbefristeten oder verfestigten Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- Lebensunterhalt für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen kann ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestritten werden
- Die bisherige Staatsangehörigkeit wird aufgegeben oder verloren (Ausnahme z. B. EU-Staaten)
- Keine Verurteilung wegen einer Straftat
- ausreichende Deutschkenntnisse
- Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Zu diesen Voraussetzungen gibt es verschiedene Ausnahmen, zum Beispiel bei besonderen Integrationsleistungen. Für bestimmte Personengruppen bestehen Sonderregelungen. Hierzu berät Sie gerne Ihre Einbürgerungsbehörde.
Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie auf den Internetseiten des Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG)
Erklärvideo Einbürgerung
Einbürgerung bedeutet nicht nur Reisefreiheit und freie Berufswahl, sondern vor allem auch vollständige politische und gesellschaftliche Teilhabe.
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Erklärvideo zum Thema Einbürgerung
Ansprechpunkt
An die Einbürgerungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
Für im Ausland lebende Einbürgerungsbewerber/ innen ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig -
Kosten
- Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro,
- für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro
Rechtsgrundlage(n)
Art. 116 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG)