Erlaubnis zur Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft beantragen

Ihr Wohnort

Leistungsbeschreibung

Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht beziehungsweise diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie benötigen hierfür eine Erlaubnis. Dies kann zum Beispiel bei den folgenden Bereichen der Fall sein:  

  • Außengastronomie (Stühle & Tische)
  • Veranstaltungsfläche (Schülerlauf)
  • Ausstellung (Zelt)
  • Bürocontainer (als Ausweichfläche bei Hausumbau)
  • Altglas-Container, Altkleider-Container, Elektrokleingeräte-Container
  • Infomobil (zum Beispiel Deutscher Bundestag)
  • Kunst im öffentlichen Raum (zum Beispiel Plakatwand, mobiles Gewächshaus)
  • Fläche für künstlerische Darbietungen
  • Fläche für DIXI-Toiletten bei Veranstaltungen (zum Beispiel Business Run)

An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig vor Beginn der Sondernutzung zu beantragen. Sie wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann Bedingungen und Auflagen enthalten.

Rechtsgrundlage

Online-Dienste

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